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Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Vorlagentyp: OFCDUSPD
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Begründung

Die Unterführung stellt die Verbindung zwischen dem südlichen und mittleren Teil Griesheims her und hat somit für den Stadtteil erhebliche Bedeutung. Sie dient keinesfalls vorrangig dem Zugang des zweiten Gleises im Bahnhof Griesheim. Der Ortsbeirat wird von den Argumenten gegen Rampen wie sie der Magistrat in der sehr knappen ST 320 vom 7.2.2007 gibt nicht überzeugt. Insbesondere am nördlichen Ende der Unterführung ist sehr viel Platz, um eine passende Lösung für die Rampen zu finden. Der als Gegenargument genannte kleine Einkaufsmarkt wird nach branchenüblicher Meinung wegen seiner geringen Größe nur noch kurze Zeit dort sein. Die Zufahrt zu den wenigen Kundenparkplätzen ist auch bei der Realisierung von Rampen möglich. Zudem ist die Nutzungsdauer der nun in Planung befindlichen Unterführung erheblich länger als der Restbetrieb des Einkaufsmarktes, so dass schon aus dieser Erwägung der Großmarkt keine bedeutende Rolle zu spielen braucht. Am südlichen Ende der Unterführung ist zwar weniger Platz, aber auch hier ist ungenutzte Fläche vorhanden. Sicherlich wird das alte Schrankwärterhäuschen mehr als 30 Jahre nach Entfernung des beschrankten Bahnübergangs nicht mehr vollständig und mit Nebengebäude erforderlich sein. Etwaige technische Anlagen der Bahn lassen ist in einem Teil des Gebäudes konzentrieren. Nach Auffassung des Ortsbeirates wird durch Rampen und die damit verbundene andere Gestaltung der Zugänge zur Tunnelröhre, die eine Unterführung letztlich ist, eine Lösung gefunden, welche das Trennende einer Bahnlinie mitten durch einen Stadtteil vermindert, weil der Eindruck der Weite und der Durchlässigkeit entsteht und ein ästhetisch und städtebaulich ansprechendes Bauwerk möglich wird. Die bereits in OM 672 genannten Vorbehalte gegen den ausschließlichen Bau von Aufzügen werden vollumfänglich aufrecht erhalten. Aufzüge werden insbesondere im Umfeld des Bahnhofes häufig verschmutzt und Ziel von Vandalismus sein. In Verbindung mit normalen unvermeidbaren Ausfällen dieser technischen Geräte stellen Aufzüge eine unnötige Behinderung des Durchganges für zahlreiche Personen da. Die Unterführung wird von Fußgängern mit geschobenen oder gezogenen Wagen, Radfahrern mit und ohne Anhänger, Personen mit Gehilfen oder Lasten, Rollstuhlfahrern und weitere Nutzer durchquert. Für all diese sind Rampen beim Ausfall der Aufzüge dringend erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Rampen ist deren deutlich höherer Beförderungskapazität. Sobald eine größere Gruppe von Personen zur Unterführung kommt, die aus welchen Gründen auch immer auf die Aufzüge angewiesen sind, würde sich dort eine Schlange bilden und überflüssige Wartezeiten wären die Folge Da sich das Objekt noch in der Planungsphase befindet, erwartet der Ortsbeirat, dass die Planung geändert wird mit der Maßgabe an sie Ausführenden, dass an der Unterführung Rampen vorzusehen sind. So kann noch eine Fehlplanung verhindert werden, die ansonsten für Jahrzehnte für Unmut sorgen würde. ./.

Inhalt

Antrag vom 06.05.2007, OF 455/6

Betreff:

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der neuen Unterführung von der Waldschulstraße zur Alte Falterstraße mit der nötigen Kreativität zusätzliche Rampen vorzusehen.

Begründung:

Die Unterführung stellt die Verbindung zwischen dem südlichen und mittleren Teil Griesheims her und hat somit für den Stadtteil erhebliche Bedeutung. Sie dient keinesfalls vorrangig dem Zugang des zweiten Gleises im Bahnhof Griesheim. Der Ortsbeirat wird von den Argumenten gegen Rampen wie sie der Magistrat in der sehr knappen ST 320 vom 7.2.2007 gibt nicht überzeugt. Insbesondere am nördlichen Ende der Unterführung ist sehr viel Platz, um eine passende Lösung für die Rampen zu finden. Der als Gegenargument genannte kleine Einkaufsmarkt wird nach branchenüblicher Meinung wegen seiner geringen Größe nur noch kurze Zeit dort sein. Die Zufahrt zu den wenigen Kundenparkplätzen ist auch bei der Realisierung von Rampen möglich. Zudem ist die Nutzungsdauer der nun in Planung befindlichen Unterführung erheblich länger als der Restbetrieb des Einkaufsmarktes, so dass schon aus dieser Erwägung der Großmarkt keine bedeutende Rolle zu spielen braucht.

Am südlichen Ende der Unterführung ist zwar weniger Platz, aber auch hier ist ungenutzte Fläche vorhanden. Sicherlich wird das alte Schrankwärterhäuschen mehr als 30 Jahre nach Entfernung des beschrankten Bahnübergangs nicht mehr vollständig und mit Nebengebäude erforderlich sein. Etwaige technische Anlagen der Bahn lassen ist in einem Teil des Gebäudes konzentrieren.

Nach Auffassung des Ortsbeirates wird durch Rampen und die damit verbundene andere Gestaltung der Zugänge zur Tunnelröhre, die eine Unterführung letztlich ist, eine Lösung gefunden, welche das Trennende einer Bahnlinie mitten durch einen Stadtteil vermindert, weil der Eindruck der Weite und der Durchlässigkeit entsteht und ein ästhetisch und städtebaulich ansprechendes Bauwerk möglich wird.

Die bereits in OM 672 genannten Vorbehalte gegen den ausschließlichen Bau von Aufzügen werden vollumfänglich aufrecht erhalten. Aufzüge werden insbesondere im Umfeld des Bahnhofes häufig verschmutzt und Ziel von Vandalismus sein. In Verbindung mit normalen unvermeidbaren Ausfällen dieser technischen Geräte stellen Aufzüge eine unnötige Behinderung des Durchganges für zahlreiche Personen da. Die Unterführung wird von Fußgängern mit geschobenen oder gezogenen Wagen, Radfahrern mit und ohne Anhänger, Personen mit Gehilfen oder Lasten, Rollstuhlfahrern und weitere Nutzer durchquert. Für all diese sind Rampen beim Ausfall der Aufzüge dringend erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Rampen ist deren deutlich höherer Beförderungskapazität. Sobald eine größere Gruppe von Personen zur Unterführung kommt, die aus welchen Gründen auch immer auf die Aufzüge angewiesen sind, würde sich dort eine Schlange bilden und überflüssige Wartezeiten wären die Folge

Da sich das Objekt noch in der Planungsphase befindet, erwartet der Ortsbeirat, dass die Planung geändert wird mit der Maßgabe an sie Ausführenden, dass an der Unterführung Rampen vorzusehen sind. So kann noch eine Fehlplanung verhindert werden, die ansonsten für Jahrzehnte für Unmut sorgen würde. ./.

Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2007, OF 484/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Mai 2007 brachten CDU, SPD im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.05.2007 im OBR 6 für erledigt erklärt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 12 · 22.05.2007
TO I, TOP 11
Erledigt
Anregung OA 393 2007 1. Die Vorlage OF 455/6 wird durch die Vorlage OF 484/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 484/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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