Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen! Die Mietgebühren der Saalbau nur in verträglichem Maße erhöhen!
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
und anderen Vereinen! Die Mietgebühren der Saalbau nur in verträglichem Maße erhöhen! Der Ortsbeirat möge beschließen: der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
- Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
- Im Hinblick auf die Mietgebühren werden nicht-sportliche und sportliche Vereinsaktivitäten gleich behandelt.
- Die Mietgebühren werden erstmals zum 01.01.2015 um einen EUR pro Anmietungseinheit erhöht. Für die Jahre 2016 bis .2018 erfolgt jeweils zum 01.01 eine Anpassung von 0,50 EUR pro Anmietungseinheit. Begründung: Die vom Magistrat eingebrachte Vorlage M 76 ist eine Ohrfeige für das Ehrenamt! Statt das Ehrenamt endlich als Staatsziel in der hessischen Verfassung zu verankern, macht die Vorlage M 76 dem Ehrenamt das Leben schwer! Die Vorlage M 76 krankt an folgenden inakzeptablen Mängeln:
- Die Vorlage M 76 schafft und verfestigt eine grobe Ungleichbehandlung von Sportvereinen, die durch keinen legitimen sachlichen Grund zu rechtfertigen ist, auch nicht mit der Tatsache, dass der Kulturdezernent im Gegensatz zum Sportdezernenten den Vereinsinteressen gleichgültig gegenüber steht.
- Die vom Magistrat vorgeschlagene Anhebung der Mietgebühren zum 01.07.2014 nimmt den Sportvereinen die Möglichkeit, diese Anhebung bei der Festsetzung der jährlichen Vereinsbeiträge zu berücksichtigen. Die schwarz-grüne Koalition hatte Einsparungen bei der Saalbau bereits vor mehr als einem Jahr beschlossen. Daher wäre genug Zeit gewesen, eine Erhöhung fristgerecht zum Jahresbeginn zu beschließen. Dass es nicht dazu kam, ist einzig der Uneinigkeit der Koalition geschuldet, was aber nicht zu Lasten der Vereine gehen darf.
- Das Ausmaß der Erhöhung ist völlig unangemessen. So führt zB. Für nicht- sportliche Nutzungen die vorgesehene Doppelerhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.01.2015 zu einer Mietpreiserhöhung bei der Nutzung von Clubräumen von 39,3%, bei der Nutzung von Sälen von 45,0% innerhalb nur eines Jahres. Innerhalb eines 4-Jahres-Zeitraumes entstehen für die Vereine Mietpreissteigerungen von bis zu 64,3%! Dies ist völlig unverhältnismäßig!
Inhalt
Antrag vom 05.05.2014, OF 443/1
Betreff: Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen! Die Mietgebühren der Saalbau nur in verträglichem Maße erhöhen!
Der Ortsbeirat möge beschließen: der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
- Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
- Im Hinblick auf die Mietgebühren werden nicht-sportliche und sportliche Vereinsaktivitäten gleich behandelt.
- Die Mietgebühren werden erstmals zum 01.01.2015 um einen EUR pro Anmietungseinheit erhöht. Für die Jahre 2016 bis .2018 erfolgt jeweils zum 01.01 eine Anpassung von 0,50 EUR pro Anmietungseinheit. Begründung: Die vom Magistrat eingebrachte Vorlage M 76 ist eine Ohrfeige für das Ehrenamt! Statt das Ehrenamt endlich als Staatsziel in der hessischen Verfassung zu verankern, macht die Vorlage M 76 dem Ehrenamt das Leben schwer! Die Vorlage M 76 krankt an folgenden inakzeptablen Mängeln:
- Die Vorlage M 76 schafft und verfestigt eine grobe Ungleichbehandlung von Sportvereinen, die durch keinen legitimen sachlichen Grund zu rechtfertigen ist, auch nicht mit der Tatsache, dass der Kulturdezernent im Gegensatz zum Sportdezernenten den Vereinsinteressen gleichgültig gegenüber steht.
- Die vom Magistrat vorgeschlagene Anhebung der Mietgebühren zum 01.07.2014 nimmt den Sportvereinen die Möglichkeit, diese Anhebung bei der Festsetzung der jährlichen Vereinsbeiträge zu berücksichtigen. Die schwarz-grüne Koalition hatte Einsparungen bei der Saalbau bereits vor mehr als einem Jahr beschlossen. Daher wäre genug Zeit gewesen, eine Erhöhung fristgerecht zum Jahresbeginn zu beschließen. Dass es nicht dazu kam, ist einzig der Uneinigkeit der Koalition geschuldet, was aber nicht zu Lasten der Vereine gehen darf.
- Das Ausmaß der Erhöhung ist völlig unangemessen. So führt zB. Für nicht- sportliche Nutzungen die vorgesehene Doppelerhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.01.2015 zu einer Mietpreiserhöhung bei der Nutzung von Clubräumen von 39,3%, bei der Nutzung von Sälen von 45,0% innerhalb nur eines Jahres. Innerhalb eines 4-Jahres-Zeitraumes entstehen für die Vereine Mietpreissteigerungen von bis zu 64,3%! Dies ist völlig unverhältnismäßig!Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2014Sie sind hierOFOF 443/1Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen! Die Mietgebühren der Saalbau nur in verträglichem Maße erhöhen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2014OAOA 496Keine Ungleichbehandlung von Sportvereinen und anderen Vereinen Die Mietgebühren der Saalbau nur in verträglichem Maße erhöhen Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU; 3 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)