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Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite

Vorlagentyp: OFdie_farbechten_-_LINKE.
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Westseite Vorgang: M 131 14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für folgende Punkte zu sorgen:

  1. Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacher Straße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt.
  2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vorm Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacher Straße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich sein, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen Rewe. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug.

Inhalt

Antrag vom 14.09.2014, OF 440/7

Betreff: Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vorgang: M 131 14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für folgende Punkte zu sorgen:

  1. Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacher Straße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt.
  2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vorm Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacher Straße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich sein, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen Rewe. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. August 2014MM 131Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite, VorplanungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 14. September 2014Sie sind hier
    OFOF 440/7Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite
    Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  3. 16. September 2014OAOA 552Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131Anregung
  4. 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1502Bahnhofsvorplatz Rödelheim WestseiteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 36 · 16.09.2014
TO I, TOP 24
Angenommen
Anregung OA 552 2014 1. Der Vorlage M 131 wird unter Hinweis auf OA 552 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 440/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Enthaltung:
CDUGrüneFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER

Mitdiskutieren

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