Straßenschäden
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Gerade jetzt in der nassen und kalten Jahreszeit stellen die Schlaglöcher mit dem hervortretenden Kopfsteinpflaster eine Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch die schlecht einsehbare Kurve kommt es selbst bei Tempo 30 häufig zu Gefahrensituationen.
Inhalt
Antrag vom 05.11.2008, OF 430/4
Betreff:
Straßenschäden
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten
die Straßenschäden (Schlaglöcher) Am Erlenbruch in der Kurve vor dem Bornheimer Hang (Volksbankarena) stadteinwärts dringend zu beheben.
Begründung:
Gerade jetzt in der nassen und kalten Jahreszeit stellen die Schlaglöcher mit dem hervortretenden Kopfsteinpflaster eine Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch die schlecht einsehbare Kurve kommt es selbst bei Tempo 30 häufig zu Gefahrensituationen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2008Sie sind hierOFOF 430/4StraßenschädenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Januar 2009OMOM 2869StraßenschädenDirektanregung
- 20. März 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 430StraßenschädenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme