Das zweispurige Überqueren der Junghofstraße von der Innenstadt kommend über die Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße in Richtung Taunusanlage zulassen!
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die momentane Verkehrslösung sieht vor, dass von der Innenstadt kommend nur die linke der zwei Spuren die Neue Mainzer Straße überqueren darf und die zweite Spur ausschließlich den Rechtsabbiegern in die Neue Mainzer Straße vorbehalten ist, obwohl die Junghofstraße nach der Kreuzung doppelspurig weitergeführt wird. Nun ist häufig zu beobachten, dass auf der linken überquerenden Spur ein Rückstau entsteht und auf der rechten abbiegenden Spur sich nur wenige Pkws befinden. Dieser Sachverhalt wird von einigen Fahrzeugführern ausgenutzt, um verkehrswidrig auf der rechten Abbiegerspur auch die Neue Mainzer Straße geradeaus zu überqueren. Dabei kommt es häufiger zu Beinaheunfällen. Um zum einen Unfälle zu vermeiden und zum anderen einen verbesserten Verkehrsfluss zu ermöglichen, bietet sich an, die Lösung einer zweispurigen Überquerung der Neuen Mainzer Straße zuzulassen.
Inhalt
Antrag vom 19.05.2008, OF 426/1
Betreff:
Das zweispurige Überqueren der Junghofstraße von der Innenstadt kommend über die Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße in Richtung Taunusanlage zulassen!
Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten,
das zweispurige Überqueren an der oben genannten Stelle zuzulassen, um einen schnelleren Abfluss der Pkws aus dem Innenstadtbereich und den umliegenden Parkhäusern zu gewähren und Unfälle zu vermeiden.
Begründung:
Die momentane Verkehrslösung sieht vor, dass von der Innenstadt kommend nur die linke der zwei Spuren die Neue Mainzer Straße überqueren darf und die zweite Spur ausschließlich den Rechtsabbiegern in die Neue Mainzer Straße vorbehalten ist, obwohl die Junghofstraße nach der Kreuzung doppelspurig weitergeführt wird. Nun ist häufig zu beobachten, dass auf der linken überquerenden Spur ein Rückstau entsteht und auf der rechten abbiegenden Spur sich nur wenige Pkws befinden. Dieser Sachverhalt wird von einigen Fahrzeugführern ausgenutzt, um verkehrswidrig auf der rechten Abbiegerspur auch die Neue Mainzer Straße geradeaus zu überqueren. Dabei kommt es häufiger zu Beinaheunfällen.
Um zum einen Unfälle zu vermeiden und zum anderen einen verbesserten Verkehrsfluss zu ermöglichen, bietet sich an, die Lösung einer zweispurigen Überquerung der Neuen Mainzer Straße zuzulassen.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2008Sie sind hierOFOF 426/1Das zweispurige Überqueren der Junghofstraße von der Innenstadt kommend über die Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße in Richtung Taunusanlage zulassen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2008OMOM 2367Das zweispurige Überqueren der Junghofstraße von der Innenstadt kommend über die Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße in Richtung Taunusanlage zulassen!Direktanregung
- 15. August 2008Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1289Das zweispurige Überqueren der Junghofstraße von der Innenstadt kommend über die Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße in Richtung Taunusanlage zulassen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNEN und LINKE. (= Ablehnung)