Messung der Stickstoffdioxidwerte im Bereich Auf der Schloßhecke/Ginnheimer Waldgasse
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Ginnheimer Waldgasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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Neues zu Ginnheimer Waldgasse per E-MailBegründung
Bereich Auf der Schloßhecke/Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, östlich und westlich der Liegenschaft der möglichen Auslagerung der Diesterwegschule an den Standort "Auf der Schloßhecke" Immissionsmessungen durchzuführen, um den aktuellen Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft festzustellen. Begründung:
- Für die Auslagerung der Diesterwegschule steht unter anderem eine Liegenschaft zur Diskussion, welche westlich an die Straße "Auf der Schloßhecke" angrenzt. Im Jahre 2009 wurde vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main eine Konfliktanalyse im Rahmen einer Umweltprüfung durchgeführt. Teile des Grundstückes, auf welches die Diesterwegschule möglicherweise ausgelagert werden könnte, waren ebenfalls innerhalb des geprüften Bereichs. Bei der Prüfung des Anteils von Stickstoffdioxid in der Luft ergab die Analyse eine Belastung von 100% im geprüften Bereich und einen Jahresmittelwert von über 40 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft.
- Gemäß den Informationen des Umweltbundesamtes ist in der EU-Richtlinie 2008/50/EG - in deutsches Recht mit der
- BImSchV umgesetzt - für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm/m3 NO2 im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist. Zu den gesundheitlichen Risiken eines erhöhten Jahresmittelwertes informiert das Umweltbundesamt wie folgt: Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt und reizt die Augen. Durch die dabei auftretenden Entzündungsreaktionen verstärkt es die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe zusätzlich. In der Folge können Atemnot, Husten, Bronchitis, Lungenödem, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Nimmt die NO2-Belastung der Außenluft zu, leiden daher besonders Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und Allergien darunter. In epidemiologischen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der zeitnahen Belastung mit NO2 und der Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Sterblichkeit in der Bevölkerung beobachtet werden. Quelle: www.umweltbundesamt.de/daten/luft/stickstoffdioxid-belastung Aus den Vorgenannten Gründen gilt es sicherzustellen, dass eine erhöhte Gesundheitsgefährdung an dem möglichen Standort ausgeschlossen werden kann.
Inhalt
Antrag vom 01.03.2018, OF 423/9
Betreff: Messung der Stickstoffdioxidwerte im Bereich Auf der Schloßhecke/Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, östlich und westlich der Liegenschaft der möglichen Auslagerung der Diesterwegschule an den Standort "Auf der Schloßhecke" Immissionsmessungen durchzuführen, um den aktuellen Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft festzustellen.
Begründung:
- Für die Auslagerung der Diesterwegschule steht unter anderem eine Liegenschaft zur Diskussion, welche westlich an die Straße "Auf der Schloßhecke" angrenzt. Im Jahre 2009 wurde vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main eine Konfliktanalyse im Rahmen einer Umweltprüfung durchgeführt. Teile des Grundstückes, auf welches die Diesterwegschule möglicherweise ausgelagert werden könnte, waren ebenfalls innerhalb des geprüften Bereichs. Bei der Prüfung des Anteils von Stickstoffdioxid in der Luft ergab die Analyse eine Belastung von 100% im geprüften Bereich und einen Jahresmittelwert von über 40 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft.
- Gemäß den Informationen des Umweltbundesamtes ist in der EU-Richtlinie 2008/50/EG - in deutsches Recht mit der
- BImSchV umgesetzt - für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm/m3 NO2 im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist. Zu den gesundheitlichen Risiken eines erhöhten Jahresmittelwertes informiert das Umweltbundesamt wie folgt: Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt und reizt die Augen. Durch die dabei auftretenden Entzündungsreaktionen verstärkt es die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe zusätzlich. In der Folge können Atemnot, Husten, Bronchitis, Lungenödem, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Nimmt die NO2-Belastung der Außenluft zu, leiden daher besonders Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und Allergien darunter. In epidemiologischen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der zeitnahen Belastung mit NO2 und der Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Sterblichkeit in der Bevölkerung beobachtet werden. Quelle: www.umweltbundesamt.de/daten/luft/stickstoffdioxid-belastung Aus den Vorgenannten Gründen gilt es sicherzustellen, dass eine erhöhte Gesundheitsgefährdung an dem möglichen Standort ausgeschlossen werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. März 2018 brachte BFF im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.04.2018 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und 1 LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.