Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: B 77/09; NR 983 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den abschließenden Magistratsbericht zum Bericht B 77 auch dem OBR 16 zuzuführen. Hier ist Bergen-Enkheimer Gebiet betroffen und somit hat der OBR 16 ( Bergen-Enkheim ) ein Mitspracherecht.
Inhalt
Antrag vom 22.02.2009, OF 418/16
Betreff:
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
Vorgang:
B 77/09; NR 983
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten den abschließenden Magistratsbericht zum Bericht B 77 auch dem OBR 16 zuzuführen. Hier ist Bergen-Enkheimer Gebiet betroffen und somit hat der OBR 16 ( Bergen-Enkheim ) ein Mitspracherecht.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 77 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2009BB 77Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelMagistratsbericht
- 22. Februar 2009Sie sind hierOFOF 418/16Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · WBE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme