Heizungsreparaturen sofort veranlassen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Laut Bericht der Frankfurter Rundschau am 10.02.2010 ist es in der Zentgrafenschule in Seckbach wiederholt zu Störungen der Heizungsanlage gekommen. Die Schule meldet diese Defekte der Schulbehörde, die Auftragserteilung für die Reparatur wird aber vom Hochbauamt vergeben. Dadurch verzögern sich Reparaturaufträge und Kinder und Lehrer sitzen im Kalten. Schüler, Eltern und Lehrer protestieren zu Recht gegen diesen Zustand. Um die Gesundheit der Kinder und Lehrer nicht weiter zu gefährden muss ein sofortiges Beauftragungsverfahren bei unvermeidbaren Reparaturen sichergestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 10.02.2010, OF 415/11
Betreff:
Heizungsreparaturen sofort veranlassen
Der Ortsbeirat möge beschließen,
Der Magistrat muss Verwaltungsabläufe so organisieren, dass beim Ausfall von Heizungsanlagen Reparaturaufträge am Tage der Schadensmeldung erteilt werden.
Begründung:
Laut Bericht der Frankfurter Rundschau am 10.02.2010 ist es in der Zentgrafenschule in Seckbach wiederholt zu Störungen der Heizungsanlage gekommen. Die Schule meldet diese Defekte der Schulbehörde, die Auftragserteilung für die Reparatur wird aber vom Hochbauamt vergeben. Dadurch verzögern sich Reparaturaufträge und Kinder und Lehrer sitzen im Kalten. Schüler, Eltern und Lehrer protestieren zu Recht gegen diesen Zustand. Um die Gesundheit der Kinder und Lehrer nicht weiter zu gefährden muss ein sofortiges Beauftragungsverfahren bei unvermeidbaren Reparaturen sichergestellt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2010Sie sind hierOFOF 415/11Heizungsreparaturen sofort veranlassenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. März 2010OMOM 4042Heizungsreparaturen sofort veranlassenDirektanregung
- 3. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 610Heizungsreparaturen sofort veranlassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme