Ausgrabungsstätte der historischen Krutzenkirche
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
An der Ausgrabungsstätte ist mit Steinplatten der Grundriss der ehemaligen Krutzenkirche markiert. Mittlerweile ist allerdings durch den Grasbewuchs der Grundriss leicht zu übersehen. Die am Boden angebrachten drei Blechschilder mit Hinweisen auf den Grundriss der Krutzenkirche, können ohne weitere bildliche Darstellung kaum Informationen vermitteln.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2010, OF 407/12
Betreff:
Ausgrabungsstätte der historischen Krutzenkirche
Der Magistrat wird gebeten, an der Ausgrabungsstätte der ehemaligen Krutzenkirche an der Straße Am Bonifatiusbrunnen, eine Hinweistafel aufzustellen, auf der die historische Bedeutung der ehemaligen Krutzenkirche durch Text- und Bilddarstellungen erläutert wird. Die Gestaltung der Hinweistafel sollte in ähnlicher Form wie auf der Text- und Bildtafel am Bonifatiusbrunnen erfolgen. Der Verein Bonifatiusroute e. V. ist zu beteiligen.
Begründung:
An der Ausgrabungsstätte ist mit Steinplatten der Grundriss der ehemaligen Krutzenkirche markiert. Mittlerweile ist allerdings durch den Grasbewuchs der Grundriss leicht zu übersehen. Die am Boden angebrachten drei Blechschilder mit Hinweisen auf den Grundriss der Krutzenkirche, können ohne weitere bildliche Darstellung kaum Informationen vermitteln.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2010Sie sind hierOFOF 407/12Ausgrabungsstätte der historischen KrutzenkircheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2010OMOM 4764Ausgrabungsstätte der historischen KrutzenkircheDirektanregung
- 16. März 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 422Ausgrabungsstätte der historischen KrutzenkircheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme