Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren
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Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Hansenweg Ecke Goldbergweg Fahrtrichtung Süden das Verkehrszeichen 260 - gesperrt für Kraftfahrzeuge - mit dem Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" aufzustellen. Begründung: Im Zuge des Umbaus des südlichen Hansenweges wurde das entsprechende Verkehrsschild entfernt. Die Straße soll aber auch weiterhin nicht als Durchfahrt zu anderen Stadtteilen dienen und muss daher wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Dieser Wunsch wurde von den Anwohnern vorgetragen.
Inhalt
Antrag vom 03.04.2017, OF 404/5
Betreff: Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Hansenweg Ecke Goldbergweg Fahrtrichtung Süden das Verkehrszeichen 260 - gesperrt für Kraftfahrzeuge - mit dem Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" aufzustellen.
Begründung: Im Zuge des Umbaus des südlichen Hansenweges wurde das entsprechende Verkehrsschild entfernt. Die Straße soll aber auch weiterhin nicht als Durchfahrt zu anderen Stadtteilen dienen und muss daher wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Dieser Wunsch wurde von den Anwohnern vorgetragen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2017Sie sind hierOFOF 404/5Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperrenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. April 2017OMOM 1469Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperrenDirektanregung
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1286Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme