Zugang zum "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Mitgliedern der Ortsbeiräte den Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" zu ermöglichen. Dies soll die Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern, da das rote Buch nicht mehr in gedruckter Form zur Verfügung steht.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den Mitgliedern der Ortsbeiräte den Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" (städtisches Intranet) zu ermöglichen.
Begründung
In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das sogenannte rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten diese oft einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und keine Stellungnahmen des Magistrats erforderlich. Nach den dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen wird das rote Buch nicht mehr aufgelegt, aus Kostengründen und unter anderem, da Wegweiser und Fernsprechverzeichnis nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2022Sie sind hierOFOF 400/2Zugang zum „Wegweiser und Fernsprechverzeichnis“ für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Mai 2022OMOM 2261Zugang zum „Wegweiser und Fernsprechverzeichnis“ für OrtsbeiräteDirektanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1618Zugang zum "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" für OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme