Am Schwalbenschwanz hier: Parkanordnung und Zustand des Bürgersteigs auf der nördlichen Seite
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Parkanordnung und Zustand des Bürgersteigs auf der nördlichen Seite Ab der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Matthias-Claudius-Straße ist Längsparken vorgesehen und entsprechend markiert. Ab der letztgenannten Kreuzung ist eine Einteilung zum Schrägparken vorgenommen. Schräg parken die Kfz bis etwa Haus Nr. 60 auf der Fahrbahn. Ab dem Haus Nr. 60 erfolgt das Schrägparken auf einer Kombination von Fahrbahn, Abflussrinne, (ehemaligen) Parkbuchten und dem Bürgersteig. Zur Abgrenzung und zum Schutz der Fußgänger sind im Bürgersteig Metallbügel eingelassen. Der Zustand des zuletzt erwähnten Parkbereichs: In den ehemaligen Parkbuchten ist Beton aufgebracht; offenbar, um den Höhenunterschied zwischen Fahrbahn, Abflussrinne und Bürgersteig zu verringern. Der aufgebrachte Beton ist stellenweise schadhaft, aufgebrochen. Einige der in den Bürgersteig eingelassenen Metallbügel stehen schräg (nachdem sie von Autofahrern angefahren wurden). Andere sind auch halb aus dem Bürgersteig ausgebrochen; Verbundsteine stehen dabei hoch. Die Verkehrssicherheit ist bereichsweise nur noch eingeschränkt gegeben. Städtebaulich gibt der Bürgersteig einen ungeordneten und optisch wenig ansprechenden Eindruck wider. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Ortsbeirat den Ortsvorsteher, einen baldigen Ortstermin unter Teilnahme von Vertretern der zuständigen Ämter zu veranlassen; voran Vertretern des Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Als Ergebnis ist eine Lösung anzustreben, die zu einer einwandfreien Instandsetzung des Bürgersteigs und der vorgelagerten Straßenteile führt. Bei der Parkanordnung ist zu berücksichtigen, dass es weiterhin möglich bleibt, den Nahversorger und die sich nach Osten anschließenden Geschäfte ordnungsgemäß und ohne große Rangiermanöver aus beiden Richtungen anzufahren.
Inhalt
Antrag vom 09.04.2016, OF 4/9
Betreff: Am Schwalbenschwanz hier: Parkanordnung und Zustand des Bürgersteigs auf der nördlichen Seite Ab der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Matthias-Claudius-Straße ist Längsparken vorgesehen und entsprechend markiert. Ab der letztgenannten Kreuzung ist eine Einteilung zum Schrägparken vorgenommen. Schräg parken die Kfz bis etwa Haus Nr. 60 auf der Fahrbahn. Ab dem Haus Nr. 60 erfolgt das Schrägparken auf einer Kombination von Fahrbahn, Abflussrinne, (ehemaligen) Parkbuchten und dem Bürgersteig. Zur Abgrenzung und zum Schutz der Fußgänger sind im Bürgersteig Metallbügel eingelassen. Der Zustand des zuletzt erwähnten Parkbereichs: In den ehemaligen Parkbuchten ist Beton aufgebracht; offenbar, um den Höhenunterschied zwischen Fahrbahn, Abflussrinne und Bürgersteig zu verringern. Der aufgebrachte Beton ist stellenweise schadhaft, aufgebrochen. Einige der in den Bürgersteig eingelassenen Metallbügel stehen schräg (nachdem sie von Autofahrern angefahren wurden). Andere sind auch halb aus dem Bürgersteig ausgebrochen; Verbundsteine stehen dabei hoch. Die Verkehrssicherheit ist bereichsweise nur noch eingeschränkt gegeben. Städtebaulich gibt der Bürgersteig einen ungeordneten und optisch wenig ansprechenden Eindruck wider. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Ortsbeirat den Ortsvorsteher, einen baldigen Ortstermin unter Teilnahme von Vertretern der zuständigen Ämter zu veranlassen; voran Vertretern des Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Als Ergebnis ist eine Lösung anzustreben, die zu einer einwandfreien Instandsetzung des Bürgersteigs und der vorgelagerten Straßenteile führt. Bei der Parkanordnung ist zu berücksichtigen, dass es weiterhin möglich bleibt, den Nahversorger und die sich nach Osten anschließenden Geschäfte ordnungsgemäß und ohne große Rangiermanöver aus beiden Richtungen anzufahren.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. April 2016 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme