Grünzug gegenüber der Golfrange Am Martinszehnten unterhalb des TÜV Hessen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Durch das Gewerbegebiet Am Martinszehnten gibt es entlang der Retensionsmulden zwischen Kalbach und den Gewerbeflächen einen Fuß- und Fahrradweg. Im Bereich der Straße Am Martinszehnten, Höhe Golfrange, ist dieser Zugang in den Grünzug nur eingeschränkt nutzbar. Da seit Wochen keinerlei Aktivitäten stattfinden, ist die Betonfläche zu beseitigen.
Inhalt
Antrag vom 05.09.2010, OF 391/12
Betreff:
Grünzug gegenüber der Golfrange Am Martinszehnten unterhalb des TÜV Hessen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann der seit Monaten nur eingeschränkt nutzbare Fuß- und Fahrradweg im Gewerbegebiet Am Martinszehnten, der durch aufgeschütteten Beton, eine Zufahrtsrampe für LKWs, begrenzt wird, wieder uneingeschränkt begehbar ist.
Begründung:
Durch das Gewerbegebiet Am Martinszehnten gibt es entlang der Retensionsmulden zwischen Kalbach und den Gewerbeflächen einen Fuß- und Fahrradweg. Im Bereich der Straße Am Martinszehnten, Höhe Golfrange, ist dieser Zugang in den Grünzug nur eingeschränkt nutzbar. Da seit Wochen keinerlei Aktivitäten stattfinden, ist die Betonfläche zu beseitigen.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2010Sie sind hierOFOF 391/12Grünzug gegenüber der Golfrange Am Martinszehnten unterhalb des TÜV HessenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2010OMOM 4562Grünzug gegenüber der Golfrange Am Martinszehnten unterhalb des TÜV HessenDirektanregung
- 28. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1453Grünzug gegenüber der Golfrange Am Martinszehnten unterhalb des TÜV HessenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme