Verbindlicher städtebaulicher Rahmenplan Klima
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Klima Rödelheim - und in besonderem Maße Rödelheim - West - ist geradezu umzingelt von Autobahnen. Diese haben Auswirkungen auf das Klima, den Geräuschpegel, die Feinstaubbelastung und die CO2 - Konzentration. Damit gehört der Stadtteil zu den besonders belasteten Gebieten in Frankfurt. Gleichwohl wurden und werden aktuell in Rödelheim zahlreiche Wohnungen gebaut, bzw. geplant. Unter anderem könnte auf dem Gelände der Flint Group eine umfangreiche Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zur A5 entstehen. Um die Belastung der Bevölkerung nicht noch weiter zu erhöhen, ist es eine zwingende Notwendigkeit, mikroklimatische Belange stärker in der Bauplanung zu berücksichtigen und der Stadtverwaltung die Möglichkeit zu geben, entsprechende Anforderungen an Bebauung und Begrünung zu stellen. Aus diesem Grund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" zu erstellen. Dieser muss unter anderem Zielvorgaben enthalten für die maximale Versiegelungsfläche bei Bauvorhaben, bzw. einer ausgleichenden Entsiegeling überbauter Flächen Fassaden- und Dachbegrünung Außengestaltung zum Schutz, bzw. zur Verbesserung der Artenvielfalt (insbesondere insektenfreundliche Gestaltung der Grünflächen) Vermeidung von Aufheizung durch bauliche Maßnahmen Implementierung zusätzlicher Kühl- und Filterfunktionen durch Ausweisung und Umsetzung von Grünstreifen mit hohem Bewuchs (Bäume, bzw. zumindest hohe Büsche) entlang oder in der Nähe der Hauptverkehrswege. 2. dafür Sorge zu tragen ,dass auf Grundlage dieses Rahmenplans bei der Bearbeitung von Baugnehmigungen eine Prüfung auf mikroklimatische Auswirkungen des Bauvorhabens stattfindet 3. künftige Bebauungspläne gemäß dem Rahmenplan "Klima" so zu erstellen, dass diese klimarelevante Festsetzungen gemäß des Rahmenplans enthalten. Dabei sind sowohl das Gebiet des Bebauungsplans in seiner Gesamtheit, als auch einzelne Bauareale als klimatischer Wirkungsraum zu betrachten 4. alle bestehenden Bebauungspläne entsprechend Ziffer 3 anzupassen.
Inhalt
Antrag vom 30.07.2019, OF 385/7
Betreff: Verbindlicher städtebaulicher Rahmenplan Klima Rödelheim - und in besonderem Maße Rödelheim - West - ist geradezu umzingelt von Autobahnen. Diese haben Auswirkungen auf das Klima, den Geräuschpegel, die Feinstaubbelastung und die CO2 - Konzentration. Damit gehört der Stadtteil zu den besonders belasteten Gebieten in Frankfurt. Gleichwohl wurden und werden aktuell in Rödelheim zahlreiche Wohnungen gebaut, bzw. geplant. Unter anderem könnte auf dem Gelände der Flint Group eine umfangreiche Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zur A5 entstehen. Um die Belastung der Bevölkerung nicht noch weiter zu erhöhen, ist es eine zwingende Notwendigkeit, mikroklimatische Belange stärker in der Bauplanung zu berücksichtigen und der Stadtverwaltung die Möglichkeit zu geben, entsprechende Anforderungen an Bebauung und Begrünung zu stellen. Aus diesem Grund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" zu erstellen. Dieser muss unter anderem Zielvorgaben enthalten für die maximale Versiegelungsfläche bei Bauvorhaben, bzw. einer ausgleichenden Entsiegeling überbauter Flächen Fassaden- und Dachbegrünung Außengestaltung zum Schutz, bzw. zur Verbesserung der Artenvielfalt (insbesondere insektenfreundliche Gestaltung der Grünflächen) Vermeidung von Aufheizung durch bauliche Maßnahmen Implementierung zusätzlicher Kühl- und Filterfunktionen durch Ausweisung und Umsetzung von Grünstreifen mit hohem Bewuchs (Bäume, bzw. zumindest hohe Büsche) entlang oder in der Nähe der Hauptverkehrswege. 2. dafür Sorge zu tragen ,dass auf Grundlage dieses Rahmenplans bei der Bearbeitung von Baugnehmigungen eine Prüfung auf mikroklimatische Auswirkungen des Bauvorhabens stattfindet 3. künftige Bebauungspläne gemäß dem Rahmenplan "Klima" so zu erstellen, dass diese klimarelevante Festsetzungen gemäß des Rahmenplans enthalten. Dabei sind sowohl das Gebiet des Bebauungsplans in seiner Gesamtheit, als auch einzelne Bauareale als klimatischer Wirkungsraum zu betrachten 4. alle bestehenden Bebauungspläne entsprechend Ziffer 3 anzupassen.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Juli 2019 brachten die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.08.2019 im OBR 7 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)