Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt (M 51) entspricht nicht der Realität
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Anlage 1a Zentrenkategorien zur M 51 wird der Stadtteil Rödelheim im Ortsbezirk 7 nicht mehr als B-Zentrum (Ortbezirkszentren) als „städtebaulich integriertes Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgung des Ortsbezirkes, teilweise auch übergreifende Versorgungsfunktionen für benachbarte Ortsbezirke/ Ortsteile“ genannt, sondern als C-Zentrum eingestuft. Der Ortsbeirat 7 ist der Ansicht, das Rödelheim mit seinen Großmärkten (u.a. Metro-Großmarkt, Venos-Großmarkt, Toom-Baumarkt, Aldi-Großmarkt, Lidl-Großmarkt) sowie Supermärkten ( wie Tengelmann, Teegut, Rewe usw.) sowie zahllose Fachgeschäfte des Einzelhandels durchaus als B-Zentrum klassifiziert werden sollte, da der Stadtteil Rödelheim mit seinem Angebot auch angrenzende Stadtteile mitversorgt. Dies trifft auch auf die „Frankfurter Sortimentsliste“ (Anhang 3 der M 51) genannten Zentren-und nahversorgungsrelevante Warenbereiche des Einzelhandels, Dienstleistungsbetriebe und sonstige Einrichtungen zu.
Inhalt
Antrag vom 24.03.2008, OF 382/7
Betreff:
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt (M 51) entspricht nicht der Realität
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat 7 lehnt das vorliegende Einzelhandels-und Zentrenkonzept der Stadt (M 51) ab.
Begründung:
In der Anlage 1a Zentrenkategorien zur M 51 wird der Stadtteil Rödelheim im Ortsbezirk 7 nicht mehr als B-Zentrum (Ortbezirkszentren) als "städtebaulich integriertes Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgung des Ortsbezirkes, teilweise auch übergreifende Versorgungsfunktionen für benachbarte Ortsbezirke/ Ortsteile“ genannt, sondern als C-Zentrum eingestuft.
Der Ortsbeirat 7 ist der Ansicht, das Rödelheim mit seinen Großmärkten (u.a.
Metro-Großmarkt, Venos-Großmarkt, Toom-Baumarkt, Aldi-Großmarkt, Lidl-Großmarkt) sowie Supermärkten ( wie Tengelmann, Teegut, Rewe usw.) sowie zahllose Fachgeschäfte des Einzelhandels durchaus als B-Zentrum klassifiziert werden sollte, da der Stadtteil Rödelheim mit seinem Angebot auch angrenzende Stadtteile mitversorgt. Dies trifft auch auf die "Frankfurter Sortimentsliste“ (Anhang 3 der M 51) genannten Zentren-und nahversorgungsrelevante Warenbereiche des Einzelhandels, Dienstleistungsbetriebe und sonstige Einrichtungen zu.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. März 2008 brachte UDF im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.05.2008 im OBR 7 angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 51 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 382/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 393/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF und REP zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP und UDF