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Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.

Vorlagentyp: OFCDU
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Besagtes Grundstück ist seit Jahren unbebaut und derzeit sind die Eigentums-verhältnisse unklar. Das direkt an der Einfahrt zum Stadtteil an der Straße „Zur Kalbacher Höhe“ gelegene Grundstück ist derzeit in einem desolaten Zustand und vermittelt einen schlechten optischen Eindruck.

Inhalt

Antrag vom 08.08.2010, OF 381/12

Betreff:

Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen "Zur Kalbacher Höhe"/"Am Bonifatiusbrunnen"

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen über die Eigentumsverhältnisse des an der "Marie-Curie-Straße“ gelegenen Eckgrundstücks "Zur Kalbacher Höhe“ / "Am Bonifatiusbrunnen“ und bis zur Klärung der weiteren Verwendung das völlig zugewucherte und als Müllabladeplatz verwendeten Grundstück in einen Zustand zu versetzen, der dem Erscheinungsbild eines neuen Stadtteils würdig ist.

Begründung:

Besagtes Grundstück ist seit Jahren unbebaut und derzeit sind die Eigentums-verhältnisse unklar. Das direkt an der Einfahrt zum Stadtteil an der Straße "Zur Kalbacher Höhe“ gelegene Grundstück ist derzeit in einem desolaten Zustand und vermittelt einen schlechten optischen Eindruck.

Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2010Sie sind hier
    OFOF 381/12Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. August 2010OMOM 4427Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.Direktanregung
  3. 9. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1479Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen "Zur Kalbacher Höhe"/"Am Bonifatiusbrunnen"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 43 · 20.08.2010
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4427 2010 Die Vorlage OF 381/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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