Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Besagtes Grundstück ist seit Jahren unbebaut und derzeit sind die Eigentums-verhältnisse unklar. Das direkt an der Einfahrt zum Stadtteil an der Straße „Zur Kalbacher Höhe“ gelegene Grundstück ist derzeit in einem desolaten Zustand und vermittelt einen schlechten optischen Eindruck.
Inhalt
Antrag vom 08.08.2010, OF 381/12
Betreff:
Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen "Zur Kalbacher Höhe"/"Am Bonifatiusbrunnen"
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen über die Eigentumsverhältnisse des an der "Marie-Curie-Straße“ gelegenen Eckgrundstücks "Zur Kalbacher Höhe“ / "Am Bonifatiusbrunnen“ und bis zur Klärung der weiteren Verwendung das völlig zugewucherte und als Müllabladeplatz verwendeten Grundstück in einen Zustand zu versetzen, der dem Erscheinungsbild eines neuen Stadtteils würdig ist.
Begründung:
Besagtes Grundstück ist seit Jahren unbebaut und derzeit sind die Eigentums-verhältnisse unklar. Das direkt an der Einfahrt zum Stadtteil an der Straße "Zur Kalbacher Höhe“ gelegene Grundstück ist derzeit in einem desolaten Zustand und vermittelt einen schlechten optischen Eindruck.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2010Sie sind hierOFOF 381/12Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. August 2010OMOM 4427Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.Direktanregung
- 9. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1479Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen "Zur Kalbacher Höhe"/"Am Bonifatiusbrunnen"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme