Stadtbahnbau D-Linie - Baustellenzufahrten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Magistratsvorlage M 99 wird in der Anlage Seite 8, die bedauerlicherweise bei der Vorlage für den Ortsbeirat nicht enthalten war, auf die Abwicklung des Baustellenverkehrs u.a. für den Streckenabschnitt C, zu dem der Umbau der Haltestelle Wiesenau gehört, über die Kreuzerhohl hingewiesen. Dieses vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem VGF daraufhin zu wirken, dass der Baustellenverkehr für den Aus- und Umbau der Haltestelle Wiesenau über die in der Stellungnahme des Magistrats ST 856 in Ziffer 1.1 genannte Baustellenzufahrt abzuwickeln, um die Belästigungen durch den Baustellenverkehr für die Anwohner der Kreuzerhohl zu reduzieren.
Inhalt
Antrag vom 07.01.2009, OF 375/8
Betreff: Stadtbahnbau D-Linie - Baustellenzufahrten
Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Magistratsvorlage M 99 wird in der Anlage Seite 8, die bedauerlicherweise bei der Vorlage für den Ortsbeirat nicht enthalten war, auf die Abwicklung des Baustellenverkehrs u.a. für den Streckenabschnitt C, zu dem der Umbau der Haltestelle Wiesenau gehört, über die Kreuzerhohl hingewiesen. Dieses vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem VGF daraufhin zu wirken, dass der Baustellenverkehr für den Aus- und Umbau der Haltestelle Wiesenau über die in der Stellungnahme des Magistrats ST 856 in Ziffer 1.1 genannte Baustellenzufahrt abzuwickeln, um die Belästigungen durch den Baustellenverkehr für die Anwohner der Kreuzerhohl zu reduzieren.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2009Sie sind hierOFOF 375/8Stadtbahnbau D-Linie - BaustellenzufahrtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2009OMOM 2920Stadtbahnbau D-Linie - BaustellenzufahrtenDirektanregung
- 20. März 2009Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 441Stadtbahnlinie D-Linie - BaustellenzufahrtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei 2 Enthaltungen CDU