Haushalt 2022 Entsiegelung von öffentlichen Flächen und wasserspeichernde Maßnahmen im Ortsbezirk 6 (z. B. Schulhöfe)
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bereitstellung von 500.000 Euro für die Entsiegelung öffentlicher Flächen im Ortsbezirk 6, insbesondere auf Schulhöfen. Ziel ist es, die Erholungsqualität zu verbessern und das Grün während Trockenperioden zu sichern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, für die Entsiegelung öffentlicher Flächen einen Betrag von 500.000,00 Euro bereitzustellen. Entsiegelt werden könnten z.B. Flächen auf den Schulhöfen, wo dies noch nicht vorgenommen wurde.
Zusätzlich sollten wasserspeichernde Maßnahmen ermöglicht werden, um bei Trockenheit eventuell vorhandenes Grün auf den Schulhöfen zu sichern.
Begründung
Schulhöfe sind in der Regel eine versiegelte große Fläche und im Sommer eine aufgeheizte Fläche. Um eine Erholungsqualität auf den Schulhöfen während der Pausen und der unterrichtsfreien Zeit zu gewährleisten, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um durch entsiegelte Bereiche diese Qualität herstellen zu können. Wasserspeichernde Maßnahmen können dazu beitragen, vorhandenes Grün in trockenen Monaten zu bewässern und damit zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2022Sie sind hierOFOF 372/6Haushalt 2022 Entsiegelung von öffentlichen Flächen und wasserspeichernde Maßnahmen im Ortsbezirk 6 (z. B. Schulhöfe)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2022EAEA 69Produktbereich: 20 Bildung Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung von öffentlichen Flächen und wasserspeichernde Maßnahmen im Ortsbezirk 6 (z. B. SchulEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme