Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, den Ausbau der BAB 5 zu stoppen und stattdessen Mittel für Lärmschutzmaßnahmen zu beantragen. Dies geschieht aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen wie Klimawandel und steigenden Lärmpegeln, um die Lebensqualität der Frankfurter Bevölkerung zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Das Stadtparlament bittet das hessische Verkehrsministerium mit dem Bundesverkehrsministerium alsbald Gespräche aufzunehmen, um entgegen des Verkehrswegeplanes 2030, der den Ausbau BAB 5 als vordringlichen Bedarf einstuft, aus der Dringlichkeit herauszunehmen. Damit entfiele der Ausbau der Autobahn von Goldstein/Niederrad bis Bad Homburger Kreuz.
- Das Stadtparlament soll in diesem Zusammenhang die frei werdenden Mittel für die Optimierung und Bau/Ausbau von Lärmschutzmaßnahmen auf Frankfurter Gemarkung vom Bund über das Land Hessen beantragen, um diese gegebenenfalls unter städtischer Verantwortung zu bauen.
- Der Magistrat wird beauftragt zeitnah alle Grundstücke entlang der BAB 5, die sich noch nicht städtischer Hand befinden, zu erwerben (s. ST 495 vom 20.02.2023).
Begründung
Der Entwurf für den Verkehrswegeplan beruht auf Erkenntnissen und Erhebungen von vor 15-20 Jahren und muss an heutige geänderte Gegebenheiten und neuen Realitäten - wie Klimawandel, veränderte Arbeitswelten, Verlagerung des Güterlastverkehrs auf die Schiene und geänderte Lebensgewohnheiten (Verzicht auf ein eigenes Auto) - angepasst, geändert werden (s. Dialogverfahren angestoßen von Minister Wissing (FAZ Wirtschaft vom 27.02.2023)). Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der 1/4 aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2-Neutralität bis 2045 verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung mit einem heutigen Abstand von 150 Meter (z.B. Graf-Staufenberg-Allee 59-87) neben einer 10-spurigen Autobahn, die durch Tiefen und Anhöhen topographisch geführt wird, ist rein technisch nicht mit einem wahrnehmbaren Lärmschutz zu rechnen zumal dieser auch die Frischluftströme beeinflussen könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Februar 2023 brachte SPD im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.03.2023 im OBR 12 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. (= Annahme)