Bau eines Fußwegs zur denkmalgeschützten Ehrensäule (Seckbach)
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
denkmalgeschützten Ehrensäule (Seckbach) Vorgang: ST 1431/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zur Ehrensäule führenden Trampelpfad (nördlich des Umspannwerks) zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Sollte sich das dazu benötigte Gelände nicht in städtischem Besitz befinden, so ist dieses durch den Magistrat aufzukaufen. Alternativ ist, in Absprache mit der Mainova, ein Weg innerhalb des Umspannwerk-Geländes - entlang des Zauns - anzulegen. Da im Etat des Kulturdezernats hierfür grundsätzlich keine Mittel zur Verfügung stehen, sind die Mittel aus dem dafür vorgesehenen Bereich zu verwenden. Begründung: Bei der Beibehaltung des jetzigen Standorts der Ehrensäule, ist der Ausbau eines Fußwegs zwingend erforderlich. Da der Bau des Umspannwerks ursächlich für die Verlegung der Ehrensäule war, ist ein Weg über das Gelände des Umspannwerks ebenfalls in Betracht zu ziehen. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1431, führt das Kulturdezernat allerdings aus, hierfür keine Mittel zu haben.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2015, OF 362/11
Betreff: Bau eines Fußwegs zur denkmalgeschützten Ehrensäule (Seckbach) Vorgang: ST 1431/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zur Ehrensäule führenden Trampelpfad (nördlich des Umspannwerks) zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Sollte sich das dazu benötigte Gelände nicht in städtischem Besitz befinden, so ist dieses durch den Magistrat aufzukaufen. Alternativ ist, in Absprache mit der Mainova, ein Weg innerhalb des Umspannwerk-Geländes - entlang des Zauns - anzulegen. Da im Etat des Kulturdezernats hierfür grundsätzlich keine Mittel zur Verfügung stehen, sind die Mittel aus dem dafür vorgesehenen Bereich zu verwenden.
Begründung: Bei der Beibehaltung des jetzigen Standorts der Ehrensäule, ist der Ausbau eines Fußwegs zwingend erforderlich. Da der Bau des Umspannwerks ursächlich für die Verlegung der Ehrensäule war, ist ein Weg über das Gelände des Umspannwerks ebenfalls in Betracht zu ziehen. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1431, führt das Kulturdezernat allerdings aus, hierfür keine Mittel zu haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2015STST 1431Restaurierung der denkmalgeschützen Ehrensäule sowie Ausbau des Fußwegs (Seckbach)Stellungnahme
- 16. Oktober 2015Sie sind hierOFOF 362/11Bau eines Fußwegs zur denkmalgeschützten Ehrensäule (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, BFF und FDP (= Annahme)