Lehrschwimmbad Ernst-Reuter-Schulen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Ernst-Reuter-Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 111 mit folgenden Maßgaben zu beschließen:
- Das Lehrschwimmbecken der Ernst-Reuter-Schulen soll als Standort für Lehrschwimmbecken erhalten bleiben. Deswegen ist es notwendig, auf Seite 4 der " Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" bei dem Unterpunkt "Schulschwimmbäder" das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen aufzunehmen. Entsprechend den bisherigen Zusagen und Zielsetzungen ist das Schulschwimmbad zu sanieren bzw. neu zu bauen und wieder in Betrieb zu nehmen. Die Sanierung bzw. der Neubau soll im Rahmen der Gesamtsanierung der Ernst-Reuter- Schulen erfolgen.
- Auf Seite 35 des Bäderkonzepts "Investitionsübersicht" soll der Neubau des Schulschwimmbads der Ernst-Reuter-Schule als kurzfristige Maßnahme mit dem im Investitionsprogamm 2018 bis 2021 für die Gesamtsanierung der Ernst-Reuter-Schulen eingesetzten Mitteln eingefügt werden.
- Auf Seite 48 des Bäderkonzepts "Neubau Schwimmsportzentrum" sollte auf das Problem des Transports der Schüler mit Behinderungen von den Ernst-Reuter-Schulen zum Schwimmsportzentrum sowie die damit verbundenen Mehrkosten für den Transport und die Notwendigkeit einer wohnortnahmen Schwimmausbildung hingewiesen werden.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2018, OF 355/8
Betreff: Lehrschwimmbad Ernst-Reuter-Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 111 mit folgenden Maßgaben zu beschließen:
- Das Lehrschwimmbecken der Ernst-Reuter-Schulen soll als Standort für Lehrschwimmbecken erhalten bleiben. Deswegen ist es notwendig, auf Seite 4 der " Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" bei dem Unterpunkt "Schulschwimmbäder" das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen aufzunehmen. Entsprechend den bisherigen Zusagen und Zielsetzungen ist das Schulschwimmbad zu sanieren bzw. neu zu bauen und wieder in Betrieb zu nehmen. Die Sanierung bzw. der Neubau soll im Rahmen der Gesamtsanierung der Ernst-Reuter- Schulen erfolgen.
- Auf Seite 35 des Bäderkonzepts "Investitionsübersicht" soll der Neubau des Schulschwimmbads der Ernst-Reuter-Schule als kurzfristige Maßnahme mit dem im Investitionsprogamm 2018 bis 2021 für die Gesamtsanierung der Ernst-Reuter-Schulen eingesetzten Mitteln eingefügt werden.
- Auf Seite 48 des Bäderkonzepts "Neubau Schwimmsportzentrum" sollte auf das Problem des Transports der Schüler mit Behinderungen von den Ernst-Reuter-Schulen zum Schwimmsportzentrum sowie die damit verbundenen Mehrkosten für den Transport und die Notwendigkeit einer wohnortnahmen Schwimmausbildung hingewiesen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Oktober 2018 brachte SPD im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.11.2018 im OBR 8 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage M 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 324/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 346/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 355/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu Ziffer 1. und 2. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 3. der Vorlage: Annahme bei Enthaltung LINKE. (= Ablehnung)