Bürgersteige den zu Fuß Gehenden oder die Benachteiligung der zu Fuß Gehenden und der Personen mit Handicap endlich beenden
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Zugänglichkeit von Bürgersteigen für Fußgänger und Personen mit Handicap. Dies ist notwendig, da die aktuelle Situation durch falsch parkende Fahrzeuge und E-Roller stark beeinträchtigt ist. Ziel ist es, ein sicheres und stressfreies Fortkommen für alle Fußgänger zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert,
- Maßnahmen zu ergreifen, damit die Bürgersteige in dem vorgeschriebenen Umfang den vorgenannten Personengruppen ohne Einschränkung und Gefährdung zur Verfügung stehen.
- geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Kreuzungsbereiche und Fußgänger-überwege durch die vorgenannten Personengruppen sicher und gut nutzbar und einsehbar sind
- die vorgenannten Personengruppen durch die fahrenden Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind.
Hierbei ist insbesondere durch Umbauten und/oder durch die Ordnungsbehörde
dafür zu sorgen, dass
- keine Fahrzeuge mehr die Gehwege zu 2/3 zuparken,
- die Gehwegbreite den Anforderungen entspricht, damit Menschen mit Hilfsmitteln oder Kinderwagen diese noch stressfrei passieren können,
- Kreuzungsbereiche von Falschparkern befreit werden und bleiben.
- Die Belange der Fußgänger stärker in das Verkehrskonzept einzubeziehen
- Bei der Gelegenheit der Überprüfung der Gehwege auch Stolperfallen schnellstens zu beseitigen.
Begründung
Bürgersteige werden entweder durch rücksichtslos abgestellte Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Roller und falsch parkende KFZ oder Sprinter zugeparkt bzw. mit zu geringem Abstand zwischen KFZ und Hauswand beparkt. Kreuzungsbereiche werden ebenfalls zugeparkt. Markierungen oder Verkehrsschilder werden nicht beachtet. Auf Ansprache wird in den meisten Fällen respektlos reagiert. Durch die E-Roller hat sich die Situation für die Fußgänger und hier insbesondere für diejenigen mit Einschränkungen extrem verschärft, da diese gedankenlos auf den Gehwegen einfach und an den unmöglichsten Stellen abgestellt werden. Im Moment wird sehr viel für die Radfahrenden jeder Art getan. Es ist aber dringend notwendig, dass auch die Zufußgehenden ein sicheres Fortkommen ohne Hindernis und Stolperfallen auf ihren Wegen haben müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2022 brachte SPD im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.02.2022 im OBR 6 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)