Zweite Stelle der Aufsuchenden Jugendarbeit in Preungesheim auch als 30-Stunden-Stelle ausstatten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die zweite Stelle der Aufsuchenden Jugendarbeit in Preungesheim auf 30 Stunden pro Woche aufzustocken, um die Jugendarbeit zu stärken. Dies soll dazu beitragen, die Kontinuität und das Vertrauensverhältnis zwischen Jugendlichen und Fachkräften zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob durch das Aufstocken der zweiten Stelle der Aufsuchenden Jugendarbeit auf 30 Stunden pro Woche die Aufsuchende Jugendarbeit gestärkt werden kann.
Begründung
Durch die reduzierte Arbeitszeit der zweiten Fachkraft für die Aufsuchende Jugendarbeit ist die Stelle immer nur kurzfristig besetzt, da man bei dieser Arbeitszeit nicht ausreichend Verdienst erhält, deshalb einen neuen , ganztägigen Arbeitsplatz sucht und das Vertrauensverhältnis der Jugendlichen zu den Mitarbeitern immer wieder von neuem aufgebaut werden muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2022Sie sind hierOFOF 349/10Zweite Stelle der Aufsuchenden Jugendarbeit in Preungesheim auch als 30StundenStelle ausstattenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2022OMOM 2468Zweite Stelle der aufsuchenden Jugendarbeit in Preungesheim auch als 30StundenStelle ausstattenDirektanregung
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2157Zweite Stelle der aufsuchenden Jugendarbeit in Preungesheim auch als 30 Stunden Stelle ausstattenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme