Sportanlagen Am Hopfenbrunnen - Erweiterung des Parkplatzes - Bau eines barrierefreien Zugangs
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Beide Maßnahmen wurden dem Ortsbeirat bereits vor Jahren in Aussicht gestellt, ohne das bisher eine Realisierung möglich war. Für die Parkplatzerweiterung sind nur geringe Mittel erforderlich, die aus dem laufenden Instandsetzungsetat entnommen werden können. Für den barrierefreien Zugang liegt seit Jahren eine Ausbauplanung vor und es standen mehrfach die notwendigen Etatmittel zur Verfügung. Dem Ortsbeirat liegen bisher keine Auskünfte vor, ob die zuvor genannten Maßnahmen in 2010 ausgeführt werden.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2010, OF 339/12
Betreff:
Sportanlagen Am Hopfenbrunnen - Erweiterung des Parkplatzes - Bau eines barrierefreien Zugangs
Der Magistrat wird gebeten,
dem Ortsbeirat, den bei einem Ortstermin am 31.3.2009 in Aussicht gestellten Plan für die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes der Sportanlage Am Hopfenbrunnen, entlang der Umgehungsstraße L 3019, kurzfristig vorzustellen und zu berichten in welchen Zeitabläufen mit der geringfügigen baulichen Erweiterung des Parkplatzes und der notwendigen Markierung zu rechnen ist.
dem Ortsbeirat zu berichten, wann der schriftlich am 20.4.2006 mit entsprechenden Ausbauplänen angekündigte Baubeginn für den barrierefreien Zugang zur Sportanlage Am Hopfenbrunnen realisiert wird und ob die in 2007 und 2009 bereitgestellten Etatmittel auch im Jahr 2010 zur Verfügung stehen.
Begründung:
Beide Maßnahmen wurden dem Ortsbeirat bereits vor Jahren in Aussicht gestellt, ohne das bisher eine Realisierung möglich war.
Für die Parkplatzerweiterung sind nur geringe Mittel erforderlich, die aus dem laufenden Instandsetzungsetat entnommen werden können.
Für den barrierefreien Zugang liegt seit Jahren eine Ausbauplanung vor und es standen mehrfach die notwendigen Etatmittel zur Verfügung.
Dem Ortsbeirat liegen bisher keine Auskünfte vor, ob die zuvor genannten Maßnahmen in 2010 ausgeführt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2010Sie sind hierOFOF 339/12Sportanlagen Am Hopfenbrunnen- Erweiterung des Parkplatzes- Bau eines barrierefreien ZugangsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2010OMOM 3971Sportanlagen Am Hopfenbrunnen- Erweiterung des Parkplatzes- Bau eines barrierefreien ZugangsDirektanregung
- 21. April 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 552Sportanlage Am Hopfenbrunnen - Erweiterung des Parkplatzes - Bau eines barrierefreien ZugangsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme