Unerlaubte Werbung im öffentlichen Straßenraum
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Entfernung unerlaubter Werbung im öffentlichen Straßenraum, um die Sauberkeit und Ordnung im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die Werbung an öffentlichen Einrichtungen angebracht ist und möglicherweise gegen Vorschriften verstößt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter anzuweisen nicht genehmigte Werbung im öffentlichen Straßenraum entfernen zu lassen.
Begründung
Seit einiger Zeit sind im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) DIN A4 große und laminierte Kaufgesuche für Kraftfahrzeuge aufgetaucht. Fast alle Kreuzungen und Einmündungen, besonders die mit Signalanlagen oder Schrankenanlagen der U-Bahn, sind mit diesen, vermutlich ungenehmigten Werbungen, an Laternen, Masten und Andreaskreuzen 'verziert'.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2024 brachte BFF im Ortsbeirat 15 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.