Milieuschutzsatzungen im Ostend früher überprüfen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
überprüfen Der Magistrat wird gebeten, eine Ausweitung der Milieuschutzsatzungen voranzutreiben. Dafür soll der ursprüngliche Geltungsbereich (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5648) mit neuen aktuellen Zahlen zeitnah überprüft werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung von Milieuschutzsatzungen. Jedoch ist der Ortsbeirat über die letztendliche Größe des Geltungsbereiches unzufrieden. Laut den Unterlagen des Magistrats beruhen viele Indikatoren auf Zahlen aus 2013 und sind durch das schnelle Wachstum der Stadt Frankfurt mittlerweile überholt. Deswegen möchte der Ortsbeirat die Überprüfung der Milieuschutzsatzungen vorziehen und nicht, wie laut Beschluss der StVV vom 26.02.2015, § 5643 geplant, erst in 5 Jahren nach Geltung und somit 2024 erneut überprüft wird. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die Überprüfung nach 5 Jahren nur für den übrig gebliebenen Geltungsbereich gilt und nicht für das gesamte Überprüfungsgebiet.
Inhalt
Antrag vom 14.03.2019, OF 333/4
Betreff: Milieuschutzsatzungen im Ostend früher überprüfen Der Magistrat wird gebeten, eine Ausweitung der Milieuschutzsatzungen voranzutreiben. Dafür soll der ursprüngliche Geltungsbereich (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5648) mit neuen aktuellen Zahlen zeitnah überprüft werden.
Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung von Milieuschutzsatzungen. Jedoch ist der Ortsbeirat über die letztendliche Größe des Geltungsbereiches unzufrieden. Laut den Unterlagen des Magistrats beruhen viele Indikatoren auf Zahlen aus 2013 und sind durch das schnelle Wachstum der Stadt Frankfurt mittlerweile überholt. Deswegen möchte der Ortsbeirat die Überprüfung der Milieuschutzsatzungen vorziehen und nicht, wie laut Beschluss der StVV vom 26.02.2015, § 5643 geplant, erst in 5 Jahren nach Geltung und somit 2024 erneut überprüft wird. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die Überprüfung nach 5 Jahren nur für den übrig gebliebenen Geltungsbereich gilt und nicht für das gesamte Überprüfungsgebiet.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 172 Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2018MM 172Erhaltungssatzung Nr. 52 - Frankfurt am Main - Westliches Ostend hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
- 14. März 2019Sie sind hierOFOF 333/4Milieuschutzsatzungen im Ostend früher überprüfenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4415Milieuschutzsatzungen im Ostend früher überprüfenDirektanregung
- 29. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1362Milieuschutzsatzungen im Ostend früher überprüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und dFfm gegen CDU und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)