Grundstück nicht verwahrlosen lassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Eigentümer eines Grundstücks in der Nähe der Kita Krambambuli zur Beseitigung von Abfall und hohem Gestrüpp zu bewegen. Dies soll die Sicherheit der Bürger, insbesondere der Kinder, erhöhen und gesundheitliche sowie hygienische Risiken minimieren. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf den Eigentümer des Grundstückes, gegenüber den Gartenwiesen 23, welches hinter der Kita Krambambuli liegt, einzuwirken, daß er es von Abfall und hohem Gestrüpp entfernt.
Begründung
Dieses Grundstück , auf dem sich Unrat und dichtes, hohes Gestrüpp befindet, birgt für die Bürger und speziell für die Kinder eine Gefahr. Denn herumliegender Müll lockt Ungeziefer und Ratten an. Es ist ohnehin aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen erforderlich, hier von Seiten der Stadt einzugreifen. Ein weiterer Grund ist die Unübersichtlichkeit des Geländes. Wenn schon Bänke vor Kitas und Grundschulen verboten sind, um unerwünschte Beobachter fernzuhalten, so muß dies auch für ein wie hier beschriebenes Grundstück gelten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. November 2022 brachte CDU im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.12.2022 im OBR 12 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Enthaltung)