Erbbaurecht an dem städtischen Grundstück an der Friedberger Landstraße zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Grundstück an der Friedberger Landstraße zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses Vorgang: M 279/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Abschluss eines Erbbauvertrages unter der Vorgabe zuzustimmen, dass dem Erbbauberechtigten aufgegeben wird, dass drei der in dem Mehrfamilienhaus vorgesehenen zehn Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten sind. Begründung: Die Situation ist bekannt: rasante Mietpreissteigerungen, Luxusmodernisierungen und anschließende Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erzeugen im Nordend seit Jahren einen bedrohlichen Verdrängungsdruck. Erklärte Politik des Magistrats ist, im Wohnungsneubau generell 30% öffentlich geförderte Wohnungen durchzusetzen. Für städtische Flächen, die in Erbpacht vergeben werden, muss dies zu allererst gelten.
Inhalt
Antrag vom 24.01.2013, OF 328/3
Betreff: Erbbaurecht an dem städtischen Grundstück an der Friedberger Landstraße zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses Vorgang: M 279/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Abschluss eines Erbbauvertrages unter der Vorgabe zuzustimmen, dass dem Erbbauberechtigten aufgegeben wird, dass drei der in dem Mehrfamilienhaus vorgesehenen zehn Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten sind.
Begründung: Die Situation ist bekannt: rasante Mietpreissteigerungen, Luxusmodernisierungen und anschließende Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erzeugen im Nordend seit Jahren einen bedrohlichen Verdrängungsdruck. Erklärte Politik des Magistrats ist, im Wohnungsneubau generell 30% öffentlich geförderte Wohnungen durchzusetzen. Für städtische Flächen, die in Erbpacht vergeben werden, muss dies zu allererst gelten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2013 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.