Steuer auf Einweg "to go" Verpackungen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, eine Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen für "to go" Essen in Ortsbezirk 8 einzuführen, um das Müllaufkommen zu reduzieren und Anreize für Mehrwegverpackungen zu schaffen. Dies basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer bestätigt hat.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, für alle Betriebe im Ortsbezirk 8, die "Essen" "to go" anbieten, die verwendeten Einwegverpackungen mit einer Verbrauchssteuer zu belasten: 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen, 20 Cent für Einwegbesteck, pro Mahlzeit höchstens 1,50 Euro. Dafür sind umgehend die rechtlichen Voraussetzungen festzulegen und die anbietenden Betriebe über die organisatorischen und rechtlichen Veränderungen zu informieren.
Begründung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24.05.2023 entschieden, dass die Verpackungssteuer auf Essensverpackungen und Einwegbecher (im Falle Tübingen) rechtmäßig ist. Anders als die Vorinstanz VGH "gehen die Bundesrichter davon aus, dass Mahlzeiten zum Mitnehmen meist sehr bald gegessen werden, die Verpackungen also "typischerweise" im Gemeindegebiet bleiben" (Zitat nach Tagesschau Bericht vom 24.05.2023). Die Steuer sei also ortsgebunden und dürfe von der Stadt erhoben werden, sie verstoße nicht gegen das Abfallrecht des Bundes. Die Steuer soll das Müllaufkommen im öffentlichen Raum reduzieren, sie soll die Verschwendung von Energie und Ressourcen bei der Produktion verhindern und das Entsorgungsproblem von Einweggeschirr und -besteck (aus Plastik, Pappe oder Alu) vermindern. Die Steuer soll Anreize zur Verwendung von Mehrwegsystemen bieten, sie wird von den Verkaufsstellen der Speisen und Getränke (Imbisse, Schnellrestaurants, Metzgereien) erhoben, die die Belastung in der Regel an die Kund:innen weiter geben. Wichtigstes Ziel ist es, dass die Menschen nach Mehrwegverpackungen greifen, und dass bald gar keine Steuern mehr erhoben und gezahlt werden müssen. Dann entfiele auch der Vorwurf der Kritiker:innen, dass die Stadt sich mit dieser Steuer nur eine weitere Einnahmequelle verschaffen wolle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Juni 2023 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.