Umnutzung einer Fläche in Bergen-Enkheim für schulische Nutzung (Liegenschaft 490/18)
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Bergen-Enkheim für schulische Nutzung (Liegenschaft 490/18) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Liegenschaft 490/18 in Bergen-Enkheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Schulnutzung ( Reservefläche Schule) zu schaffen. Bisher ist diese Fläche als "Schulsportanlage" ausgewiesen. Gleichzeitig ist im Rahmen der laufenden Schulentwicklungsplanung zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit für die kooperative Gesamtschule "Schule am Ried" Erweiterungsbedarf besteht. Hierzu ist die Meinungsbildung gemeinsam mit der Schulleitung in den Gremien der Schule herbeizuführen, und falls dieser Erweiterungsbedarf dort nicht besteht, unverzüglich die Planung einer weiteren Grundschule in die Wege zu leiten und für die sich daraus ergebenen Maßnahmen die dafür erforderliche Finanzierung zu beantragen. Begründung: Aufgrund einer Anregung des OBR 16 ( OM 3411 ) hat der Magistrat in ST 467 und ST 1635 selbst festgehalten, dass für eine schulbauliche Nutzung eine planungsrechtliche Änderung von "Schulsportanlage" in "Reservefläche Schule" zwingend erforderlich ist. Es wird gleichzeitig in ST 1635 ausgesagt, dass Prognosen zufolge die Schule am Ried in den nächsten Jahren durch die Aufnahme weiterer Schüler wachsen wird. Gleichzeitig ist seit langem erkennbar, dass die beiden Grundschulen "Schule am Hang" und "Schule am Landgraben" teilweise am Rand ihrer Kapazität sind. Schüler/innen des Neubaugebietes "Leuchte", das derzeit in der Umsetzung ist, werden in all diesen Schulen voraussichtlich nicht mehr aufgenommen werden können. Wegen des notwendigen langen zeitlichen Vorlaufs ist dringend eine Klärung der schulischen Situation geboten.
Inhalt
Antrag vom 11.06.2015, OF 320/16
Betreff: Umnutzung einer Fläche in Bergen-Enkheim für schulische Nutzung (Liegenschaft 490/18) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Liegenschaft 490/18 in Bergen-Enkheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Schulnutzung ( Reservefläche Schule) zu schaffen. Bisher ist diese Fläche als "Schulsportanlage" ausgewiesen. Gleichzeitig ist im Rahmen der laufenden Schulentwicklungsplanung zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit für die kooperative Gesamtschule "Schule am Ried" Erweiterungsbedarf besteht. Hierzu ist die Meinungsbildung gemeinsam mit der Schulleitung in den Gremien der Schule herbeizuführen, und falls dieser Erweiterungsbedarf dort nicht besteht, unverzüglich die Planung einer weiteren Grundschule in die Wege zu leiten und für die sich daraus ergebenen Maßnahmen die dafür erforderliche Finanzierung zu beantragen.
Begründung: Aufgrund einer Anregung des OBR 16 ( OM 3411 ) hat der Magistrat in ST 467 und ST 1635 selbst festgehalten, dass für eine schulbauliche Nutzung eine planungsrechtliche Änderung von "Schulsportanlage" in "Reservefläche Schule" zwingend erforderlich ist. Es wird gleichzeitig in ST 1635 ausgesagt, dass Prognosen zufolge die Schule am Ried in den nächsten Jahren durch die Aufnahme weiterer Schüler wachsen wird. Gleichzeitig ist seit langem erkennbar, dass die beiden Grundschulen "Schule am Hang" und "Schule am Landgraben" teilweise am Rand ihrer Kapazität sind. Schüler/innen des Neubaugebietes "Leuchte", das derzeit in der Umsetzung ist, werden in all diesen Schulen voraussichtlich nicht mehr aufgenommen werden können. Wegen des notwendigen langen zeitlichen Vorlaufs ist dringend eine Klärung der schulischen Situation geboten.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Juni 2015 brachte WBE im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.06.2015 im OBR 16 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen WBE (= Annahme)