Beleuchtung Gehweg am Landgraben
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die genannte Strecke "Am Landgraben" wird im Straßenbereich, in dem Kraftfahrzeugverkehr stattfindet, durch Bogenleuchten gut erhellt. Der etwa 10 bis 15 Meter abseits in östlicher Richtung verlaufenden Fußwegs ist mit dicht wachsenden Laubbäumen versehen, so dass die Straßenleuchten nicht ausreichen, den Weg gut zu erhellen. Diese Dunkelheit fährt zu Gefahren beim Begehen und mitunter zu Pöbeleien aus dem Dunkeln durch auffällige Personen; im Übrigen sind Verunreinigungen durch Tierkot kaum au erkennen.
Inhalt
Antrag vom 30.04.2008, OF 319/16
Betreff:
Beleuchtung Gehweg am Landgraben
Der Ortsbeirat möge beschließen,
folgende Anregung wird an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet: Der Magistrat möge dafür sorgen, dass der
etwa 10 bis 15 Meter von der Fahrbahn der Straße "Am Landgraben" zwischen Marktstraße und der Straße "Am weißen Turm" in östlicher Richtung versetzter, mit stark Laub tragenden Bäumen gesäumter Gehweg mit einer Beleuchtung ausgestattet werde, die geeignet ist, bei Dunkelheit oder eingeschränktem Tageslicht eine solche Helligkeit zu erzeugen, dass gefahrlos der Fußgängerverkehr in dem Allee ähnlichem Bereich ohne Angst vor Wegeunebenheiten oder Belästigungen durch auffällige Personen stattfinden kann.
Begründung:
Die genannte Strecke "Am Landgraben" wird im Straßenbereich, in dem Kraftfahrzeugverkehr stattfindet, durch Bogenleuchten gut erhellt. Der etwa 10 bis 15 Meter abseits in östlicher Richtung verlaufenden Fußwegs ist mit dicht wachsenden Laubbäumen versehen, so dass die Straßenleuchten nicht ausreichen, den Weg gut zu erhellen. Diese Dunkelheit fährt zu Gefahren beim Begehen und mitunter zu Pöbeleien aus dem Dunkeln durch auffällige Personen; im Übrigen sind Verunreinigungen durch Tierkot kaum au erkennen.
Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2008Sie sind hierOFOF 319/16Beleuchtung Gehweg am LandgrabenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2008OMOM 2371Beleuchtung Gehweg am LandgrabenDirektanregung
- 25. August 2008STST 1353Beleuchtung Gehweg am LandgrabenStellungnahme
- 20. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 291Beleuchtung Gehweg am LandgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, WBE, fwf und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD