Einführung einer Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen.
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Alfred-Göbel-Weg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.05.2026.
- Sitzordnung im Ortsbeirat27.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz Alfred-Göbel-Weg13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz AlfredGöbelWeg20.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Alfred-Göbel-Weg per E-MailBegründung
Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Einführung der Einbahnstraßenregelung im Atfred-Göbel-Weg in Fahrtrichtung Bergen zu veranlassen. Begründung: Der Alfred-Göbel-Weg ist eine sehr schmale Straße auf Grund dessen Bürgersteige nur andeutungsweise vorhanden sind. Das heißt, durch die zur Zeit bestehende Regelung kommt es häufiger zu Begegnungen von bergauf und bergab fahrenden Fahrzeugen. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden und ein Fahrzeug muss in diesem Fall rückwärts in eine private Hofeinfahrt ausweichen und das entgegenkommende Fahrzeug passieren lassen. Durch den Neubau an der Ecke Alfred-Göbel-Weg und Röhrborngasse wird sich die Anzahl der Fahrzeuge weiter erhöhen. Für das Grundstück Alfred-Göbel-Weg 18 gibt es nach Auskunft der Bauaufsicht bereits eine Bauanfrage, was die Situation noch weiter verschlechtern würde. Der Alfred-Göbel-Weg ist Bestandteil des Schulwegs zur Schule am Hang, eine Regelung des Straßenverkehrs ohne Gegenverkehr wäre auch zum Vorteil der Schülerinnen und Schüler.
Inhalt
Antrag vom 19.01.2015, OF 294/16
Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Einführung der Einbahnstraßenregelung im Atfred-Göbel-Weg in Fahrtrichtung Bergen zu veranlassen.
Begründung: Der Alfred-Göbel-Weg ist eine sehr schmale Straße auf Grund dessen Bürgersteige nur andeutungsweise vorhanden sind. Das heißt, durch die zur Zeit bestehende Regelung kommt es häufiger zu Begegnungen von bergauf und bergab fahrenden Fahrzeugen. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden und ein Fahrzeug muss in diesem Fall rückwärts in eine private Hofeinfahrt ausweichen und das entgegenkommende Fahrzeug passieren lassen. Durch den Neubau an der Ecke Alfred-Göbel-Weg und Röhrborngasse wird sich die Anzahl der Fahrzeuge weiter erhöhen. Für das Grundstück Alfred-Göbel-Weg 18 gibt es nach Auskunft der Bauaufsicht bereits eine Bauanfrage, was die Situation noch weiter verschlechtern würde. Der Alfred-Göbel-Weg ist Bestandteil des Schulwegs zur Schule am Hang, eine Regelung des Straßenverkehrs ohne Gegenverkehr wäre auch zum Vorteil der Schülerinnen und Schüler.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Januar 2015 brachte CDU im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.03.2015 im OBR 16 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 CDU, 1 GRÜNE, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und 3 GRÜNE (= Annahme)