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Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Begründung

Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße von der Heerstraße nach Norden führende Erschließungsstraße (unbenannte Straße Nr. 8555) im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1), in Ziegelei-Allee zu benennen. Begründung: Mit Vortag M 131 des Magistrats vom 25.05.2012 wurde der Ortsbeirat 7 gebeten, vier im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1) gelegene neue Straßen zu benennen. Drei Straßen wurden daraufhin bereits vom Ortsbeirat benannt. Die bis jetzt noch unbenannte Straße Nr. 8555 dient zum einen der Erschließung der Baugrundstücke im neuen Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, ist zum anderen aber gleichzeitig auch der Anfang der künftigen Praunheimer Ortsumfahrung. Die Trasse der Ortsumfahrung wird nördlich der Heerstraße um Praunheim herum in Richtung Nordweststadt geführt werden und liegt damit in einem Gebiet, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Ziegeleien und Tongruben geprägt war. Die überörtliche Bedeutung der Straße sowie der historische Bezug zur Umgebung soll durch den Namen Ziegelei-Allee zum Ausdruck gebracht werden.

Inhalt

Antrag vom 04.06.2013, OF 293/7

Betreff: Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße von der Heerstraße nach Norden führende Erschließungsstraße (unbenannte Straße Nr. 8555) im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1), in Ziegelei-Allee zu benennen.

Begründung: Mit Vortag M 131 des Magistrats vom 25.05.2012 wurde der Ortsbeirat 7 gebeten, vier im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1) gelegene neue Straßen zu benennen. Drei Straßen wurden daraufhin bereits vom Ortsbeirat benannt. Die bis jetzt noch unbenannte Straße Nr. 8555 dient zum einen der Erschließung der Baugrundstücke im neuen Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, ist zum anderen aber gleichzeitig auch der Anfang der künftigen Praunheimer Ortsumfahrung. Die Trasse der Ortsumfahrung wird nördlich der Heerstraße um Praunheim herum in Richtung Nordweststadt geführt werden und liegt damit in einem Gebiet, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Ziegeleien und Tongruben geprägt war. Die überörtliche Bedeutung der Straße sowie der historische Bezug zur Umgebung soll durch den Namen Ziegelei-Allee zum Ausdruck gebracht werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 131 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2012MM 131Benennung von Straßen im Ortsbezirk 7 (Praunheim) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den OrtsbeiratMagistratsvortrag
  2. 4. Juni 2013Sie sind hier
    OFOF 293/7Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 25 · 18.06.2013
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Ergänzend zu den Beschlüssen vom 26.06.2012, § 1831, 26.09.2012, § 2080, und 30.10.2012, § 2252, zur Vorlage M 131 wird beschlossen, dass die unbenannte Straße Nr. 8555 in Ziegeleiallee benannt wird. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 293/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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