Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße von der Heerstraße nach Norden führende Erschließungsstraße (unbenannte Straße Nr. 8555) im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1), in Ziegelei-Allee zu benennen. Begründung: Mit Vortag M 131 des Magistrats vom 25.05.2012 wurde der Ortsbeirat 7 gebeten, vier im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1) gelegene neue Straßen zu benennen. Drei Straßen wurden daraufhin bereits vom Ortsbeirat benannt. Die bis jetzt noch unbenannte Straße Nr. 8555 dient zum einen der Erschließung der Baugrundstücke im neuen Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, ist zum anderen aber gleichzeitig auch der Anfang der künftigen Praunheimer Ortsumfahrung. Die Trasse der Ortsumfahrung wird nördlich der Heerstraße um Praunheim herum in Richtung Nordweststadt geführt werden und liegt damit in einem Gebiet, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Ziegeleien und Tongruben geprägt war. Die überörtliche Bedeutung der Straße sowie der historische Bezug zur Umgebung soll durch den Namen Ziegelei-Allee zum Ausdruck gebracht werden.
Inhalt
Antrag vom 04.06.2013, OF 293/7
Betreff: Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße von der Heerstraße nach Norden führende Erschließungsstraße (unbenannte Straße Nr. 8555) im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1), in Ziegelei-Allee zu benennen.
Begründung: Mit Vortag M 131 des Magistrats vom 25.05.2012 wurde der Ortsbeirat 7 gebeten, vier im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1) gelegene neue Straßen zu benennen. Drei Straßen wurden daraufhin bereits vom Ortsbeirat benannt. Die bis jetzt noch unbenannte Straße Nr. 8555 dient zum einen der Erschließung der Baugrundstücke im neuen Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, ist zum anderen aber gleichzeitig auch der Anfang der künftigen Praunheimer Ortsumfahrung. Die Trasse der Ortsumfahrung wird nördlich der Heerstraße um Praunheim herum in Richtung Nordweststadt geführt werden und liegt damit in einem Gebiet, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Ziegeleien und Tongruben geprägt war. Die überörtliche Bedeutung der Straße sowie der historische Bezug zur Umgebung soll durch den Namen Ziegelei-Allee zum Ausdruck gebracht werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 131 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012MM 131Benennung von Straßen im Ortsbezirk 7 (Praunheim) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den OrtsbeiratMagistratsvortrag
- 4. Juni 2013Sie sind hierOFOF 293/7Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in PraunheimOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme