Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den…
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Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N(kurz), RWY07 und RWY25 über Ginn
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N(kurz), RWY07 und RWY25 über Ginnheim, Eschersheim, Dornbusch Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt ein Gutachten zu den Fein- und Feinststaubbelastungen unter den Flugrouten von und zum Frankfurter Flughafen über dem Frankfurter Stadtgebiet zu erstellen und dazu an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet, hier Frankfurt-Ginnheim, Eschersheim, Dornbusch, dauerhafte Meßstellen für Fein- und Feinststaub einzurichten, um die Entwicklung dieser Belastungen zu dokumentieren, damit ggf. eine Gefährdung der Bürger verhindert werden kann. Die beigefügte Studie der BI Liesing zum Teil mit Statistikmaterial der Österreichischen Bundesregierung zeigt deutlich die Gefährdung der Anwohner eines Flughafens. Begründung: In Frankfurt werden Umweltzonen für KFZ eingerichtet, während der Flugverkehr ungehindert weiter neben dem zunehmenden Fluglärm seine hochgiftigen Emissionen tonnenweise über der Bevölkerung im Feinststaubbereich emittieren darf. Schon heute kann Frankfurt die gesetzlichen Vorgaben zur Feinstaubbelastung nicht einhalten, während die für die Gesundheit der Bevölkerung noch viel gefährlicheren Feinststaubbelastungen überhaupt nicht gemessen werden. Da nach der Liesinger Studie die Feinststaubbelastungen einen sehr großen Anteil an den Belastungen insgesamt haben, sind in Anbetracht der geplanten Steigerung des Flugverkehrs in Frankfurt am Main die Fein- und Feinststaubbelastungen durch den Flugverkehr im Frankfurter Stadtgebiet heute und für die Zukunft zu dokumentieren und der Magistrat ist verpflichtet, die Bevölkerung gemäß Artikel 2 GG, Abs. 1 und 2 vor lebensbedrohenden oder die Gesundheit bedrohenden Gefahren zu schützen. Anlage 1 (ca. 104 KB)
Inhalt
Antrag vom 07.02.2012, OF 272/9
Betreff: Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N(kurz), RWY07 und RWY25 über Ginnheim, Eschersheim, Dornbusch Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt ein Gutachten zu den Fein- und Feinststaubbelastungen unter den Flugrouten von und zum Frankfurter Flughafen über dem Frankfurter Stadtgebiet zu erstellen und dazu an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet, hier Frankfurt-Ginnheim, Eschersheim, Dornbusch, dauerhafte Meßstellen für Fein- und Feinststaub einzurichten, um die Entwicklung dieser Belastungen zu dokumentieren, damit ggf. eine Gefährdung der Bürger verhindert werden kann. Die beigefügte Studie der BI Liesing zum Teil mit Statistikmaterial der Österreichischen Bundesregierung zeigt deutlich die Gefährdung der Anwohner eines Flughafens.
Begründung: In Frankfurt werden Umweltzonen für KFZ eingerichtet, während der Flugverkehr ungehindert weiter neben dem zunehmenden Fluglärm seine hochgiftigen Emissionen tonnenweise über der Bevölkerung im Feinststaubbereich emittieren darf. Schon heute kann Frankfurt die gesetzlichen Vorgaben zur Feinstaubbelastung nicht einhalten, während die für die Gesundheit der Bevölkerung noch viel gefährlicheren Feinststaubbelastungen überhaupt nicht gemessen werden. Da nach der Liesinger Studie die Feinststaubbelastungen einen sehr großen Anteil an den Belastungen insgesamt haben, sind in Anbetracht der geplanten Steigerung des Flugverkehrs in Frankfurt am Main die Fein- und Feinststaubbelastungen durch den Flugverkehr im Frankfurter Stadtgebiet heute und für die Zukunft zu dokumentieren und der Magistrat ist verpflichtet, die Bevölkerung gemäß Artikel 2 GG, Abs. 1 und 2 vor lebensbedrohenden oder die Gesundheit bedrohenden Gefahren zu schützen. Anlage 1 (ca. 104 KB)Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Februar 2012 brachte FREIE_WÄHLER im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.02.2012 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP