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Beschilderung des Eschbacher Stadtwegs vervollständigen

Vorlagentyp: OFSPD

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Überprüfung und Angleichung der Beschilderung des Eschbacher Stadtwegs zur Zufahrt von Nieder-Eschbach, damit sie die Regelung an der Zufahrt von Harheim entspricht. Ziel ist es, eine einheitliche Verkehrssituation zu gewährleisten und den Durchgangsverkehr zu vermeiden ohne die Erreichbarkeit der Kleingartenanlage zu beeinträchtigen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung des Eschbacher Stadtwegs an der Zufahrt von Nieder-Eschbach kommend zu überprüfen und so anzupassen, dass sie der bereits bestehenden verkehrsrechtlichen Regelung an der Zufahrt von Harheim kommend entspricht.

Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Kleingartenanlage weiterhin zulässig bleibt, während eine Nutzung des Eschbacher Stadtwegs als Durchfahrts- und Abkürzungsstrecke für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr verhindert wird.

Begründung

An der Zufahrt zum Eschbacher Stadtweg von Harheim kommend besteht bereits eine Beschilderung, die den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr beschränkt und gleichzeitig die Zufahrt zur Kleingartenanlage ermöglicht. An der Zufahrt von Nieder-Eschbach kommend fehlt eine entsprechende Regelung. Die derzeit unterschiedliche Beschilderung führt zu einer uneinheitlichen Verkehrssituation und kann den Eindruck erwecken, dass der Weg von einer Seite aus uneingeschränkt befahrbar ist. Der Eschbacher Stadtweg dient jedoch in erster Linie der Erschließung der angrenzenden Kleingartenanlagen und nicht als Verbindung für den Durchgangsverkehr zwischen Nieder-Eschbach und Harheim. Eine einheitliche Beschilderung an beiden Zufahrten würde die bestehende Regelungsabsicht verdeutlichen, Rechtssicherheit schaffen und zusätzlichen Schleichverkehr verbieten, ohne die Erreichbarkeit der Kleingartenanlagen einzuschränken. Bild 1: Zufahrt von Harheim (Quelle: Privat) Bild 2: Zufahrt von Nieder-Eschbach (Quelle: Privat)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. September 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 14 diesen Antrag ein.

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