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Antrag auf Verfahren einer Namensänderung für die Heinrich-Kraft-Schule

Vorlagentyp: OFSPD
1 SitzungAbgelehnt

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Namensänderung für die Heinrich-Kraft-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einem Antrag der Schulkonferenz der Heinrich-Kraft-Schule auf Namensänderung der Schule nicht stattzugeben. Begründung: Seitens der Schulleiterin wurde dem Ortsbeirat vorgetragen, dass "die Schulgemeinde der Heinrich-Kraft-Schule zu Beginn des Jahres 2017 einen Beschluss gefasst hat" in dem u.a. eine Namensänderung beantragt wurde. Vorgeschlagen wurde der Name "Schule am Mainbogen". Zweck soll es sein, "der Schule einen guten Ruf zu geben und damit einen Start in eine positive Zukunft zu ermöglichen." Damit würde der Schule der Name eines verdienten und vorbildhaften Kommunalpolitikers und langjährigen Stadtverordnetenvorstehers entzogen, der zudem Namensgeber der einzigen Stiftung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt ist, deren Vorsitz qua Amt der jeweilige Stadtverordnetenvorsteher hat. Diese Stiftung besteht seit 40 Jahren und unterstützt derzeit eine Vielzahl von Kinder- und Jugendheimen, wie auch Pflegekinderhäusern. Sowohl Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegler (CDU) als auch seine Amtsvorgängerin Frau Weyland (CDU) haben die Tätigkeit der Stiftung in der Vergangenheit bei Besuchen der Einrichtung immer sehr lobend erwähnt. Es erscheint sinnvoll und äußerst wünschenswert, dass dieses mitbürgerliche Engagement im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch durch die Namensgebung einer öffentlichen Schule gewürdigt wird. Im Hinblick auf Krafts besonderes Engagement für benachteiligte Kinder in seiner Zeit als Stadtverordnetenvorsteher und die Tatsache, dass er seinen Wohnsitz in Fechenheim hatte, ist gerade die in Fechenheim gelegene IGS Heinrich-Kraft-Schule wie keine andere geeignet seinen Namen zu tragen. Wenn dagegen seitens der Schulleitung als Begründung für eine Namensänderung der unklare Wunsch genannt wird, "der Schule einen guten Ruf zu geben" so erscheint dies nicht hinreichend. Die Schulleitung hat durch anerkannt gute Leistungen in den letzten Jahren erreicht, dass alle örtlichen Medien vielfach und ausnahmslos positiv über die Schule ausführlich berichtet haben. Auch umfasste diese Berichterstattung vielfach die Erwähnung an die Schule vergebener Auszeichnungen für unterschiedliche besondere Leistungen. Es erscheint daher sinnvoll, den langjährigen Namen beizubehalten und die Schule den eingeschlagenen guten Weg fortsetzen zu lassen. Ein im Gespräch gewesener Name "Schule am Mainbogen" kann nicht den Anforderungen des § 142 des Hessischen Schulgesetzes entsprechen. Die nahe gelegene Montessori-Schule im Mainbogen Mühlheim wird bereits immer mit dem Namen in Verbindung gebracht. Die Schule nutzt den Ausdruck "Montessori Schule im Mainbogen". Der Förderverein der Schule trägt seit vielen Jahren diesen Namen.

Inhalt

Antrag vom 17.11.2017, OF 261/11

Betreff: Antrag auf Verfahren einer Namensänderung für die Heinrich-Kraft-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einem Antrag der Schulkonferenz der Heinrich-Kraft-Schule auf Namensänderung der Schule nicht stattzugeben.

Begründung: Seitens der Schulleiterin wurde dem Ortsbeirat vorgetragen, dass "die Schulgemeinde der Heinrich-Kraft-Schule zu Beginn des Jahres 2017 einen Beschluss gefasst hat" in dem u.a. eine Namensänderung beantragt wurde. Vorgeschlagen wurde der Name "Schule am Mainbogen". Zweck soll es sein, "der Schule einen guten Ruf zu geben und damit einen Start in eine positive Zukunft zu ermöglichen." Damit würde der Schule der Name eines verdienten und vorbildhaften Kommunalpolitikers und langjährigen Stadtverordnetenvorstehers entzogen, der zudem Namensgeber der einzigen Stiftung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt ist, deren Vorsitz qua Amt der jeweilige Stadtverordnetenvorsteher hat. Diese Stiftung besteht seit 40 Jahren und unterstützt derzeit eine Vielzahl von Kinder- und Jugendheimen, wie auch Pflegekinderhäusern. Sowohl Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegler (CDU) als auch seine Amtsvorgängerin Frau Weyland (CDU) haben die Tätigkeit der Stiftung in der Vergangenheit bei Besuchen der Einrichtung immer sehr lobend erwähnt. Es erscheint sinnvoll und äußerst wünschenswert, dass dieses mitbürgerliche Engagement im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch durch die Namensgebung einer öffentlichen Schule gewürdigt wird. Im Hinblick auf Krafts besonderes Engagement für benachteiligte Kinder in seiner Zeit als Stadtverordnetenvorsteher und die Tatsache, dass er seinen Wohnsitz in Fechenheim hatte, ist gerade die in Fechenheim gelegene IGS Heinrich-Kraft-Schule wie keine andere geeignet seinen Namen zu tragen. Wenn dagegen seitens der Schulleitung als Begründung für eine Namensänderung der unklare Wunsch genannt wird, "der Schule einen guten Ruf zu geben" so erscheint dies nicht hinreichend. Die Schulleitung hat durch anerkannt gute Leistungen in den letzten Jahren erreicht, dass alle örtlichen Medien vielfach und ausnahmslos positiv über die Schule ausführlich berichtet haben. Auch umfasste diese Berichterstattung vielfach die Erwähnung an die Schule vergebener Auszeichnungen für unterschiedliche besondere Leistungen. Es erscheint daher sinnvoll, den langjährigen Namen beizubehalten und die Schule den eingeschlagenen guten Weg fortsetzen zu lassen. Ein im Gespräch gewesener Name "Schule am Mainbogen" kann nicht den Anforderungen des § 142 des Hessischen Schulgesetzes entsprechen. Die nahe gelegene Montessori-Schule im Mainbogen Mühlheim wird bereits immer mit dem Namen in Verbindung gebracht. Die Schule nutzt den Ausdruck "Montessori Schule im Mainbogen". Der Förderverein der Schule trägt seit vielen Jahren diesen Namen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. November 2017 brachte SPD im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.12.2017 im OBR 11 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 17 · 04.12.2017
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage OF 261/11 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDULinkeGrüneBFFFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung