Anfrage Schützenverein Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Antrag befasst sich mit Beschwerden von Anwohnern über Lärmentwicklung rund um das Schützenhaus am Erlenbach. Es wird die Zulässigkeit der Untervermietung und der Ausweitung der Schießzeiten hinterfragt, um eine gute Nachbarschaft zu fördern.
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Anwohner haben sich in den vergangenen Wochen über Lärmentwicklung außerhalb der Trainingszeiten rund um das Schützenhaus am Erlenbach beschwert. Der Schützenverein verwies auf Corona bedingte Ausweitung der üblichen Trainingszeiten sowie auf eine Untervermietung des Schießstandes an eine Sicherheitsfirma. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat ob die Untervermietung der Anlage und eine Ausweitung der Schießzeiten zulässig sind. Im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehung ist die Einhaltung gemeinsamer Regeln notwendig. Der Schützenverein ist ein wichtiger Teil des Vereinslebens und gerade daher ist es wichtig dass es einen breiten Konsens über die Trainingstätigkeit gibt - insbesondere wenn diese mit Emissionen verbunden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Juni 2021 brachte SPD im Ortsbeirat 13 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.