Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Aufgrund von Bausubstanz und Nähe der Häuser zur Straße sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Hofhausstraße und der Wilhelmshöher Straße durch den Durchgangsverkehr besonders betroffen. Um eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen müssen die Kontrollen über einen mittleren Zeitraum immer wieder greifen, so soll eine Gewöhnung an diese Maßnahmen erreicht werden.
Inhalt
Antrag vom 22.08.2008, OF 252/11
Betreff:
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
an mehreren aufeinander folgenden Tagen, über einen Zeitraum von zwei Monaten, alle zwei Wochen, in den Nachmittags- und in den Nachtstunden an folgenden Standpunkten Geschwindigkeitskontrollen zu durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse zu informieren.
Wilhelmshöher Straße, für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, auf der Höhe zwischen den Straßen "An der Rosenkranzkirche“ und "Atzelbergstraße“
Wilhelmshöher Straße, für den stadteinwärts fahrenden Verkehr, auf Höhe des Blitzwegs
Wilhelmshöher Straße, auf der Höhe der Zentgrafenschule
Nußgartenstraße 150m – 250m vor der Einmündung in den Kreuzweg
Zeitgleich ist ebenfalls zu überprüfen, ob das LKW-Verbot eingehalten wird
Begründung:
Aufgrund von Bausubstanz und Nähe der Häuser zur Straße sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Hofhausstraße und der Wilhelmshöher Straße durch den Durchgangsverkehr besonders betroffen. Um eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen müssen die Kontrollen über einen mittleren Zeitraum immer wieder greifen, so soll eine Gewöhnung an diese Maßnahmen erreicht werden.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2008Sie sind hierOFOF 252/11Geschwindigkeitskontrollen in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2008OMOM 2645Geschwindigkeitskontrollen in SeckbachDirektanregung
- 17. November 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1636Geschwindigkeitskontrollen in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., REP und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)