Vorgesehener Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel auf vier Gleise; hier: Baurecht und Finanzierung
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel auf vier Gleise; hier: Baurecht und Finanzierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten - wie er die Auswirkungen der anhängigen Klagen auf das Baurecht beurteilt; - und daraus folgend, ob nun Baurecht besteht oder nicht; - wie er die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Logistikkonzepts bewertet und wann er beabsichtigt, die Bürger über die konkreten Auswirkungen zu informieren; - wie er die Notwendigkeit einer aktualisierten Planfeststellung für die Kreuzungsbauwerke und den S-Bahn-Halt Ginnheim beurteilt; - von Kosten in welcher Höhe inzwischen ausgegangen wird: In der Presse wird neuerdings ein Betrag von 323 Mio. Euro genannt. Als Mit-Unterzeichner des Finanzierungsvertrags vom Januar 2003 ist dem Magistrat jedoch auch bekannt, dass die DB Netz AG und die DB Energie GmbH nach dem teuren Ausbau keine Wirtschaftlichkeit für den Betrieb sehen können und deshalb gemäß § 7, Ziffer 3, eine einmalige Zahlung von 17.182 Mio. Euro (Preisbasis Januar 2003) fordern, was auch zugestanden wurde. Rechnet man diesen Betrag um die allgemeinen Kosten- und Preissteigerungen von 2003 bis 2017 proportional hoch, ergeben sich ca. 35 Mio. Euro und somit Gesamtkosten von ca. 358 Mio. Euro; - ob ihm diese Kostensituation bewusst ist; - an welcher Stelle die zusätzlichen Kosten im Haushalt eingestellt und wann sie von der Stadtverordneten-Versammlung genehmigt worden sind; - inwieweit die Finanzierung gesichert ist. Bisher waren/sind nur 161 Mio. Euro - der Betrag aus dem Finanzierungsvertrag von 2003 - verfügbar. Begründung: Seit der ersten Planfeststellung haben sich umfangreiche Änderungen hinsichtlich des Lärmschutzes, der Kreuzungsbauwerke und des S-Bahn-Halts Ginnheim ergeben. Nur bezüglich des Lärmschutzes liegt eine geänderte Planfeststellung vor. Die bisher erfolgten Änderungen in der Planung haben noch keinen Niederschlag im Logistikkonzept gefunden. Baurecht setzt auch voraus, dass - ein neues Logistkonzept, - die zum Teil veränderten Kreuzungsbauwerke BÜ 99, BÜ 101, BÜ 102, - der S-Bahn-Halt Ginnheim jeweils planfestgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 01.04.2017, OF 248/9
Betreff: Vorgesehener Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel auf vier Gleise; hier: Baurecht und Finanzierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten - wie er die Auswirkungen der anhängigen Klagen auf das Baurecht beurteilt; - und daraus folgend, ob nun Baurecht besteht oder nicht; - wie er die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Logistikkonzepts bewertet und wann er beabsichtigt, die Bürger über die konkreten Auswirkungen zu informieren; - wie er die Notwendigkeit einer aktualisierten Planfeststellung für die Kreuzungsbauwerke und den S-Bahn-Halt Ginnheim beurteilt; - von Kosten in welcher Höhe inzwischen ausgegangen wird: In der Presse wird neuerdings ein Betrag von 323 Mio. Euro genannt. Als Mit-Unterzeichner des Finanzierungsvertrags vom Januar 2003 ist dem Magistrat jedoch auch bekannt, dass die DB Netz AG und die DB Energie GmbH nach dem teuren Ausbau keine Wirtschaftlichkeit für den Betrieb sehen können und deshalb gemäß § 7, Ziffer 3, eine einmalige Zahlung von 17.182 Mio. Euro (Preisbasis Januar 2003) fordern, was auch zugestanden wurde. Rechnet man diesen Betrag um die allgemeinen Kosten- und Preissteigerungen von 2003 bis 2017 proportional hoch, ergeben sich ca. 35 Mio. Euro und somit Gesamtkosten von ca. 358 Mio. Euro; - ob ihm diese Kostensituation bewusst ist; - an welcher Stelle die zusätzlichen Kosten im Haushalt eingestellt und wann sie von der Stadtverordneten-Versammlung genehmigt worden sind; - inwieweit die Finanzierung gesichert ist. Bisher waren/sind nur 161 Mio. Euro - der Betrag aus dem Finanzierungsvertrag von 2003 - verfügbar.
Begründung: Seit der ersten Planfeststellung haben sich umfangreiche Änderungen hinsichtlich des Lärmschutzes, der Kreuzungsbauwerke und des S-Bahn-Halts Ginnheim ergeben. Nur bezüglich des Lärmschutzes liegt eine geänderte Planfeststellung vor. Die bisher erfolgten Änderungen in der Planung haben noch keinen Niederschlag im Logistikkonzept gefunden. Baurecht setzt auch voraus, dass - ein neues Logistkonzept, - die zum Teil veränderten Kreuzungsbauwerke BÜ 99, BÜ 101, BÜ 102, - der S-Bahn-Halt Ginnheim jeweils planfestgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. April 2017 brachten FDP, BFF im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.04.2017 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)