Künstlerwettbewerb Bahnunterführung Rödelheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Rödelheim Die Gewährleistung für die Bahnunterführung Rödelheim ist ausgelaufen. Der Ortsbeirat möchte nun eine künstlerische Gestaltung der Unterführung realisieren. Durch diese Maßnahme erhofft sich der Ortsbeirat eine Vermeidung von wilden Graffitis und sonstigen Verunreinigungen, die nicht nur unschön sind, sondern auch erhebliche Beseitigungskosten erfordern. Zu diesem Zweck bittet der Ortsbeirat den Magistrat in Kooperation mit dem Ortbeirat einen Wettbewerb für die Gestaltung der Unterführung durchzuführen. Für diesen Wettbewerb sollten folgende Rahmenbedingungen gelten: Teilnahmeberechtigt sind KünstlerInnen und Künstlergruppen sowie andere Gruppen, die unter Anleitung von KünstlerInnen arbeiten. Die TeilnehmerInnen müssen vergleichbare Referenzprojekt vorweisen können. Die Wettbewerbsbeiträge müssen veranschaulichen in welcher Form die Unterführung gestaltet werden soll. Die Wettbewerbsbeiträge müssen eine valide Kostenkalkulation und einen Zeitplan für die Realisierung enthalten. Die Begutachtung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch eine Jury, deren Mitglieder vom Ortsbeirat ausgewählt werden und der mindestens vier Ortsbeiräte und die Ortsvorsteherin angehören müssen. Die Jury hat bei der Begutachtung neben dem künstlerischen Wert auch die Kostenkalkulation und die vorgelegten Referenzprojekte angemessen zu berücksichtigen. Dir Jury vergibt für jeden Wettbewerbsbeitrag in den Kategorien "Künstlerischer Wert", "Preis" und "Qualität der Referenzprojekte" jeweils einen bis maximal 10 Punkte. Die ermittelten Punktzahlen fließen in der Kategorie "Künstlerischer Wert" zu 50 %, in der Kategorie "Preis" zur 40 % und in der Kategorie "Qualität der Referenzprojekte" zu 10 % in die Gesamtbewertung ein. Der Wettbewerbssieger erhält aus dem Budget des Ortsbeirats ein Preisgeld in Höhe von 1000,- €. Für den 2. Platz wird ein Preisgeld von 500,- € ausgelobt. Der 3. Platz erhält 250,- €. Weitere Kostenerstattungen für die Wettbewerbsteilnahme erfolgen nicht. Bei einer möglichen Auftragsvergabe an einen der Wettbewerbsteilnehmer wird das Preisgeld nicht mit dem Auftragshonorar verrechnet
Inhalt
Antrag vom 27.12.2017, OF 243/7
Betreff: Künstlerwettbewerb Bahnunterführung Rödelheim Die Gewährleistung für die Bahnunterführung Rödelheim ist ausgelaufen. Der Ortsbeirat möchte nun eine künstlerische Gestaltung der Unterführung realisieren. Durch diese Maßnahme erhofft sich der Ortsbeirat eine Vermeidung von wilden Graffitis und sonstigen Verunreinigungen, die nicht nur unschön sind, sondern auch erhebliche Beseitigungskosten erfordern. Zu diesem Zweck bittet der Ortsbeirat den Magistrat in Kooperation mit dem Ortbeirat einen Wettbewerb für die Gestaltung der Unterführung durchzuführen. Für diesen Wettbewerb sollten folgende Rahmenbedingungen gelten: Teilnahmeberechtigt sind KünstlerInnen und Künstlergruppen sowie andere Gruppen, die unter Anleitung von KünstlerInnen arbeiten. Die TeilnehmerInnen müssen vergleichbare Referenzprojekt vorweisen können. Die Wettbewerbsbeiträge müssen veranschaulichen in welcher Form die Unterführung gestaltet werden soll. Die Wettbewerbsbeiträge müssen eine valide Kostenkalkulation und einen Zeitplan für die Realisierung enthalten. Die Begutachtung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch eine Jury, deren Mitglieder vom Ortsbeirat ausgewählt werden und der mindestens vier Ortsbeiräte und die Ortsvorsteherin angehören müssen. Die Jury hat bei der Begutachtung neben dem künstlerischen Wert auch die Kostenkalkulation und die vorgelegten Referenzprojekte angemessen zu berücksichtigen. Dir Jury vergibt für jeden Wettbewerbsbeitrag in den Kategorien "Künstlerischer Wert", "Preis" und "Qualität der Referenzprojekte" jeweils einen bis maximal 10 Punkte. Die ermittelten Punktzahlen fließen in der Kategorie "Künstlerischer Wert" zu 50 %, in der Kategorie "Preis" zur 40 % und in der Kategorie "Qualität der Referenzprojekte" zu 10 % in die Gesamtbewertung ein. Der Wettbewerbssieger erhält aus dem Budget des Ortsbeirats ein Preisgeld in Höhe von 1000,- €. Für den 2. Platz wird ein Preisgeld von 500,- € ausgelobt. Der 3. Platz erhält 250,- €. Weitere Kostenerstattungen für die Wettbewerbsteilnahme erfolgen nicht. Bei einer möglichen Auftragsvergabe an einen der Wettbewerbsteilnehmer wird das Preisgeld nicht mit dem Auftragshonorar verrechnetBeratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2017Sie sind hierOFOF 243/7Künstlerwettbewerb Bahnunterführung RödelheimOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos
- 23. Januar 2018OIBOIB 171Künstlerwettbewerb Bahnunterführung RödelheimBudget-Initiative
- 16. März 2018Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 614Künstlerwettbewerb Bahnunterführung RödelheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme