Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Aufstockung des Budgets für die Inklusion von Menschen mit Behinderung, um die Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dies ist notwendig, um Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Behinderung so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken.
Begründung
Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Der Ortsbezirk 10 ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens wird immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion ist die Installation inklusiver Spielgeräte auf unseren Spielplätzen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention endlich verstärkt umzusetzen. Die bisherige schleppende Umsetzung ist Menschen mit Behinderung nicht würdig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2022Sie sind hierOFOF 238/10Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit BehinderungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. März 2022EAEA 137Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit BehinderungEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und fraktionslos gegen SPD, FDP und AfD (= Ablehnung)