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Grundwasserabsenkung Neubaugebiet Leuchte

Vorlagentyp: OFBFF
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Leuchte Wie der Presse zu entnehmen war, hat das Regierungspräsidium Darmstadt die vom Magistrat beantragte Absenkung des Grundwassers im geplanten Neubaugebiet Leuchte genehmigt. Wie die diesjährige Waldbegehung mit den zuständigen Förstern gezeigt hat ist der Enkheimer Wald nach den Wetteranomalien der letzten Jahre, insbesondere dem extrem heißen und trockenen Jahr 2018 in einem beklagenswerten Zustand. Nachdem nun auch noch der Borkenkäfer und andere Schädlinge den Bäumen zugesetzt haben, müssen große Teile des Waldes abgeholzt werden. Eine Aufforstung wird Jahre brauchen, bevor die neu gepflanzten Bäume den Verlust ausgleichen können. Der Enkheimer Auwald ist ein Relikt des früher mäandrierenden Maines, wovon der Riedsee, der Voltensee, das Seckbacher Ried, der Erlenbruch und der Ostparkweiher zeugen, die alle Reste dieses alten Mainarmes sind, und die, wie der hohe Grundwasserstand vermuten läßt, auch noch immer durch unter- und oberirdische Fließwasserverbindungen miteinander verbunden sind. Dies und die dichte Bebauung in den ehemals sumpfigen Wohngebieten in Enkheim wirft bei einer Grundwasserabsenkung etliche Fragen auf. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, Der Magistrat möge dem Ortsbeirat und den besorgten Bürgern folgende Fragen beantworten: Ist die Grundwasserabsenkung dauerhaft geplant? Wenn nein, wie lange soll die Grundwasserabsenkung bestehen bleiben? Ist es überhaupt möglich das eigentliche Baugebiet so abzuschirmen, daß die anliegenden Wohngebiete, der Wald, die Kleingartenanlage "Möllers Wäldchen" und der Riedsee nicht geschädigt werden? Wenn ja, wie und wie weit wird sich die Grundwasserabsenkung trotzdem auf die anliegende Bebauung in Enkheim, den bereits schwer geschädigten Enkheimer Wald, den Riedsee und die Kleingartenanlagen in Enkheim auswirken? Wohin wird das abgepumpte Wasser entsorgt, da ja die Trinkwasserversorgung aus diesem Gebiet aufgegeben wurde? Wie will der Magistrat verhindern, daß durch die unterirdischen Verbindungen Wasser nachdrückt und Schäden durch Absenkungen von Gebäuden entstehen, die auch weiter entfernt sein können? Wer haftet für Schäden, die durch die Grundwasserabsenkung entstehen können?

Inhalt

Antrag vom 10.03.2019, OF 237/16

Betreff: Grundwasserabsenkung Neubaugebiet Leuchte Wie der Presse zu entnehmen war, hat das Regierungspräsidium Darmstadt die vom Magistrat beantragte Absenkung des Grundwassers im geplanten Neubaugebiet Leuchte genehmigt. Wie die diesjährige Waldbegehung mit den zuständigen Förstern gezeigt hat ist der Enkheimer Wald nach den Wetteranomalien der letzten Jahre, insbesondere dem extrem heißen und trockenen Jahr 2018 in einem beklagenswerten Zustand. Nachdem nun auch noch der Borkenkäfer und andere Schädlinge den Bäumen zugesetzt haben, müssen große Teile des Waldes abgeholzt werden. Eine Aufforstung wird Jahre brauchen, bevor die neu gepflanzten Bäume den Verlust ausgleichen können. Der Enkheimer Auwald ist ein Relikt des früher mäandrierenden Maines, wovon der Riedsee, der Voltensee, das Seckbacher Ried, der Erlenbruch und der Ostparkweiher zeugen, die alle Reste dieses alten Mainarmes sind, und die, wie der hohe Grundwasserstand vermuten läßt, auch noch immer durch unter- und oberirdische Fließwasserverbindungen miteinander verbunden sind. Dies und die dichte Bebauung in den ehemals sumpfigen Wohngebieten in Enkheim wirft bei einer Grundwasserabsenkung etliche Fragen auf. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, Der Magistrat möge dem Ortsbeirat und den besorgten Bürgern folgende Fragen beantworten: Ist die Grundwasserabsenkung dauerhaft geplant? Wenn nein, wie lange soll die Grundwasserabsenkung bestehen bleiben? Ist es überhaupt möglich das eigentliche Baugebiet so abzuschirmen, daß die anliegenden Wohngebiete, der Wald, die Kleingartenanlage "Möllers Wäldchen" und der Riedsee nicht geschädigt werden? Wenn ja, wie und wie weit wird sich die Grundwasserabsenkung trotzdem auf die anliegende Bebauung in Enkheim, den bereits schwer geschädigten Enkheimer Wald, den Riedsee und die Kleingartenanlagen in Enkheim auswirken? Wohin wird das abgepumpte Wasser entsorgt, da ja die Trinkwasserversorgung aus diesem Gebiet aufgegeben wurde? Wie will der Magistrat verhindern, daß durch die unterirdischen Verbindungen Wasser nachdrückt und Schäden durch Absenkungen von Gebäuden entstehen, die auch weiter entfernt sein können? Wer haftet für Schäden, die durch die Grundwasserabsenkung entstehen können?Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. März 2019 brachte BFF im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 16
Sitzung 28 · 26.03.2019
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage OF 237/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten die Dezernentin für Umwelt und Frauen für die nächste Sitzung des Ortsbeirates einzuladen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 29 · 14.05.2019
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage OF 237/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 30 · 18.06.2019
TO I, TOP 8
Zurückgezogen
Die Vorlage OF 237/16 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung