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Schmierereien an der Lärmschutzwand an der Autobahnabfahrt der Bundesautobahn A.661 auf die Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Homburg stadteinwärts im…

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Schmierereien an der Lärmschutzwand an der Autobahnabfahrt der Bundesautobahn A.661 auf die Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Homburg stadteinwärts im Bereich der Einmündung der Straßenbahnlinie.18

Vorlagentyp: OFFDP
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

an der Autobahnabfahrt der Bundesautobahn A 661 auf die Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Homburg stadteinwärts im Bereich der Einmündung der Straßenbahnlinie 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die neu errichtete Lärmschutzwand an der Autobahnabfahrt der A 661 auf die Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Homburg stadteinwärts ist von den Schmierereien zu reinigen und möglichst so auszustatten, dass sie nicht ohne weiteres wieder beschmiert werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 672 hatte der Magistrat ausgeführt, die Schallschutzwände an der Einmündung der Straßenbahnlinie 18 / Autobahn A 661 würden nach Abnahme in das Eigentum des Hessischen Amtes für Straßen- und Verkehrswesens (ASV) übergehen. Da die Schallschutzwand nur in einem graffitifreien Zustand vom ASV in ihr Eigentum übernommen würde, müsse vorher durch die ausführende Baufirma die Entfernung der Graffitis veranlasst werden. Vom ASV sei in der Planungsabstimmung, als zukünftiger Eigentümer, eine Bepflanzung, mit dem Hinweis auf den hohen Pflegeaufwand, abgelehnt worden. Der Magistrat gehe davon aus, dass die Wände zur Sicherstellung eines adäquaten Erscheinungsbildes mit einer Graffitischutzschicht versehen würden. Der Magistrat habe mit verschiedenen Antigraffitisystemen gute Erfahrungen gemacht und werde entsprechende Empfehlungen aussprechen. Die betreffende neue Lärmschutzwand ist mittlerweile flächendeckend beschmiert und wurde wohl auch zwischenzeitlich nicht gereinigt. Dadurch ist der neu geschaffene Fuß- und Radweg in den Frankfurter Bogen alles andere als attraktiv. Man hat nun allerdings an diese Wand neue Efeupflänzchen gesetzt, wohl in der Hoffnung, dass diese die Schmierereien doch abdecken. Das wird der Efeu aber nie ganz erfüllen können. Insofern sind die Wände, bevor der Efeu weiterwächst, zunächst zu reinigen und, wie seinerzeit vom Magistrat angeregt, mit einem entsprechenden Schutzsystem auszustatten, weil die Schmierereien unter einem Efeubewuchs nicht mehr ohne Weiteres entfernbar sein werden.

Inhalt

Antrag vom 24.04.2012, OF 235/10

Betreff: Schmierereien an der Lärmschutzwand an der Autobahnabfahrt der Bundesautobahn A 661 auf die Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Homburg stadteinwärts im Bereich der Einmündung der Straßenbahnlinie 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die neu errichtete Lärmschutzwand an der Autobahnabfahrt der A 661 auf die Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Homburg stadteinwärts ist von den Schmierereien zu reinigen und möglichst so auszustatten, dass sie nicht ohne weiteres wieder beschmiert werden kann.

Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 672 hatte der Magistrat ausgeführt, die Schallschutzwände an der Einmündung der Straßenbahnlinie 18 / Autobahn A 661 würden nach Abnahme in das Eigentum des Hessischen Amtes für Straßen- und Verkehrswesens (ASV) übergehen. Da die Schallschutzwand nur in einem graffitifreien Zustand vom ASV in ihr Eigentum übernommen würde, müsse vorher durch die ausführende Baufirma die Entfernung der Graffitis veranlasst werden. Vom ASV sei in der Planungsabstimmung, als zukünftiger Eigentümer, eine Bepflanzung, mit dem Hinweis auf den hohen Pflegeaufwand, abgelehnt worden. Der Magistrat gehe davon aus, dass die Wände zur Sicherstellung eines adäquaten Erscheinungsbildes mit einer Graffitischutzschicht versehen würden. Der Magistrat habe mit verschiedenen Antigraffitisystemen gute Erfahrungen gemacht und werde entsprechende Empfehlungen aussprechen. Die betreffende neue Lärmschutzwand ist mittlerweile flächendeckend beschmiert und wurde wohl auch zwischenzeitlich nicht gereinigt. Dadurch ist der neu geschaffene Fuß- und Radweg in den Frankfurter Bogen alles andere als attraktiv. Man hat nun allerdings an diese Wand neue Efeupflänzchen gesetzt, wohl in der Hoffnung, dass diese die Schmierereien doch abdecken. Das wird der Efeu aber nie ganz erfüllen können. Insofern sind die Wände, bevor der Efeu weiterwächst, zunächst zu reinigen und, wie seinerzeit vom Magistrat angeregt, mit einem entsprechenden Schutzsystem auszustatten, weil die Schmierereien unter einem Efeubewuchs nicht mehr ohne Weiteres entfernbar sein werden.Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. April 2012 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2012 im OBR 10 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 11 · 08.05.2012
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage OF 235/10 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)

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Ortsbeiratssitzung