Zweiter Basketballkorb für die Heinrich-Kromer-Schule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Heinrich-Kromer-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Etat 4.000 Euro für den Erwerb und die Installation eines zweiten Basketballkorbs im Pausenhof der Heinrich-Kromer-Schule zur Verfügung. Aufgrund beabsichtigter zeitnaher Erneuerungsmaßnahmen im Bereich des Aufstellortes soll der Basketballkorb zeitgleich mit diesen errichtet werden. Begründung: Derzeit verfügt die Heinrich-Kromer-Schule über einen Basketballkorb. Durch die Installation eines gegenüberliegenden zweiten Korbes ergeben sich bessere Spielmöglichkeiten.
Inhalt
Antrag vom 10.01.2018, OF 233/8
Betreff: Zweiter Basketballkorb für die Heinrich-Kromer-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Etat 4.000 Euro für den Erwerb und die Installation eines zweiten Basketballkorbs im Pausenhof der Heinrich-Kromer-Schule zur Verfügung. Aufgrund beabsichtigter zeitnaher Erneuerungsmaßnahmen im Bereich des Aufstellortes soll der Basketballkorb zeitgleich mit diesen errichtet werden.
Begründung: Derzeit verfügt die Heinrich-Kromer-Schule über einen Basketballkorb. Durch die Installation eines gegenüberliegenden zweiten Korbes ergeben sich bessere Spielmöglichkeiten.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2018Sie sind hierOFOF 233/8Zweiter Basketballkorb für die Heinrich-Kromer-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, REP, FREIE_WÄHLER
- 25. Januar 2018OIBOIB 176Zweiter Basketballkorb für die Heinrich-Kromer-SchuleBudget-Initiative
- 16. Juli 2018STST 1224Zweiter Basketballkorb für die Heinrich-Kromer-SchuleStellungnahme
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 336 WochenSTST 1318Zweiter Basketballkorb für die Heinrich-Kromer-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme