Fahrradgaragen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Präsentation zur Aufstellung von Fahrradgaragen im öffentlichen Raum, um sich umfassend zu informieren. Ziel ist es, die Nutzung durch möglichst viele Anwohner*innen zu fördern und verschiedene Aspekte der Aufstellung zu klären.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten zur nächsten Ortsbeiratssitzung zu einer Präsentation über die Aufstellung von Fahrradgaragen im öffentlichen Raum einzuladen. Einzuladen sind Vertreterinnen und Vertreter der Ämter und von Fahrradverbänden (ASE und ADFC).
Begründung
Nach der Aufstellung eine Pilotprojektes im Stadtgebiet stellt sich auch für den Ortsbezirk 5 die Frage nach Fahrradgaragen. Der Ortsbeirat möchte sich hierzu umfassend informieren. Der Vorrang soll hierbei in der Nutzung durch möglichst umfangreiche Gruppen an Anwohner*innen liegen. Folgende Stichpunkte sind in Konzepten zur weiteren Aufstellung von Fahrradgaragen zu bedenken: - keine Aufstellung auf Bürgersteigen - Klärung der Subvention und Gebühren für die Nutzergruppen (Nutzer-/Hausgemeinschaften, bzw. Einzelpersonen) - Nutzung von Autoparkplätzen - viele dezentrale Fahrradgaragen oder größere Anlagen - Stadtbild: freie Fahrradbügel versus geschlossene Fahrradgaragen - Vorhandensein bzw. Planung von Konzepten für die stadtweite Einrichtung von Fahrradgaragen - Varianten für funktionale und ansprechende Modelle von Fahrradgaragen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 223/5Fahrradgaragen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2021OMOM 967Fahrradgaragen im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 31. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 247Fahrradgaragen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme