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Verkehrsberuhigung südliche (obere) Balduinstraße

Vorlagentyp: OFSPD
1 SitzungAbgelehnt
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Begründung

Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten ergriffen werden können, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem geraden und abschüssigen oberen Teil der hier einbahnig geführten Balduinstraße zwischen dem Goldbergweg und Balduinstraße Nr. 83 durchzusetzen sowie für ein Abbremsen der von oben kommenden Fahrzeuge im Bereich des Hauses Balduinstraße 63 zu sorgen, wo der gegenläufige Fahrradverkehr aus der unteren Zufahrt der Georg-Treser-Straße in die Balduinstraße geführt wird (s. Karte I). Hierbei sind auch bauliche Veränderungen wie zum Beispiel an den Zufahrten im Tempo-30-Abschnitt der Pariser Straße im Europaviertel zu prüfen. Begründung: Der oberste Teil der stark abfallenden Balduinstraße ist Einbahnstraße in Richtung Offenbacher Landstraße und wird nach dem Einbiegen vom Goldbergweg her sehr häufig mit einer Geschwindigkeit von weit über den vorgesehenen 30 km/h befahren. Nicht nur ist der gegenläufig geführte Fahrradverkehr stark gefährdet, es kommt auch täglich sehr häufig zu unfallträchtigen Situationen an der oberen Ausfahrt der Georg-Treser-Straße in die Balduinstraße (gegenüber Haus Nr. 86), was durch häufiges lautes Hupen von Fahrzeugen auf der von rechts einmündenden Georg-Treser-Straße zu hören ist. Ähnlich ist die Situation an der Einmündung eines Seitenzweiges der Balduinstraße vor der Doppelkurve, wo der Zweibahnverkehr beginnt. Sportliche Fahrer reizt diese Doppelkurve zur besonders schnellen Durchfahrt, was zugleich die hier die Bürgersteige wechselnden Fußgänger (Weg von und zu der Straßenbahnhaltestelle in der Offenbacher Landstraße) und die aus der unteren Zufahrt der Georg-Treser-Straße gegen deren Einbahnstraßenregelung kommenden Radfahrer gefährdet. Soweit Radarmessungen stattfinden, steht der Wagen vor dem Grundstück Balduinstraße Nr. 55 in der Nähe der Haltestelle des Kleinbusses, also unterhalb der unteren Zufahrt zur Georg-Treser-Straße. Weiter oben im angesprochenen Gefährdungsbereich ist anscheinend das Aufstellen eines Messwagens nicht möglich bzw. wegen frühzeitiger Erkennung wenig sinnvoll. Auf der Pariser Straße, die das Europa-Viertel mit dem Rebstock-Viertel verbindet, wurde durch eine neuartige Aufpflasterung konsequent für ein Einhalten von 30 km/h gesorgt. Diese Maßnahme erscheint in der Balduinstraße auch angebracht. Zudem wird der Straßenzug Goldbergweg/Balduin-straße in immer stärkerem Maße zum Durchfahren Richtung Sachsenhausen/Innenstadt genutzt. Frühere Zählungen ergaben zwischen 6.00 und 9.00 Uhr morgens bereits weit über 1.000 Fahrzeuge. Hier wird daran erinnert, dass die o.a. Abschnitte von Goldbergweg und Balduinstraße lt. rechtsgültigem Bebauungsplan zum großen Teil als reine Wohngebiete (WR/ s. Karte II) ausgewiesen sind, in denen Durchgangsverkehr zu unterbinden ist. Anlage 1 (ca. 392 KB)

Inhalt

Antrag vom 03.02.2012, OF 223/5

Betreff: Verkehrsberuhigung südliche (obere) Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten ergriffen werden können, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem geraden und abschüssigen oberen Teil der hier einbahnig geführten Balduinstraße zwischen dem Goldbergweg und Balduinstraße Nr. 83 durchzusetzen sowie für ein Abbremsen der von oben kommenden Fahrzeuge im Bereich des Hauses Balduinstraße 63 zu sorgen, wo der gegenläufige Fahrradverkehr aus der unteren Zufahrt der Georg-Treser-Straße in die Balduinstraße geführt wird (s. Karte I). Hierbei sind auch bauliche Veränderungen wie zum Beispiel an den Zufahrten im Tempo-30-Abschnitt der Pariser Straße im Europaviertel zu prüfen.

Begründung: Der oberste Teil der stark abfallenden Balduinstraße ist Einbahnstraße in Richtung Offenbacher Landstraße und wird nach dem Einbiegen vom Goldbergweg her sehr häufig mit einer Geschwindigkeit von weit über den vorgesehenen 30 km/h befahren. Nicht nur ist der gegenläufig geführte Fahrradverkehr stark gefährdet, es kommt auch täglich sehr häufig zu unfallträchtigen Situationen an der oberen Ausfahrt der Georg-Treser-Straße in die Balduinstraße (gegenüber Haus Nr. 86), was durch häufiges lautes Hupen von Fahrzeugen auf der von rechts einmündenden Georg-Treser-Straße zu hören ist. Ähnlich ist die Situation an der Einmündung eines Seitenzweiges der Balduinstraße vor der Doppelkurve, wo der Zweibahnverkehr beginnt. Sportliche Fahrer reizt diese Doppelkurve zur besonders schnellen Durchfahrt, was zugleich die hier die Bürgersteige wechselnden Fußgänger (Weg von und zu der Straßenbahnhaltestelle in der Offenbacher Landstraße) und die aus der unteren Zufahrt der Georg-Treser-Straße gegen deren Einbahnstraßenregelung kommenden Radfahrer gefährdet. Soweit Radarmessungen stattfinden, steht der Wagen vor dem Grundstück Balduinstraße Nr. 55 in der Nähe der Haltestelle des Kleinbusses, also unterhalb der unteren Zufahrt zur Georg-Treser-Straße. Weiter oben im angesprochenen Gefährdungsbereich ist anscheinend das Aufstellen eines Messwagens nicht möglich bzw. wegen frühzeitiger Erkennung wenig sinnvoll. Auf der Pariser Straße, die das Europa-Viertel mit dem Rebstock-Viertel verbindet, wurde durch eine neuartige Aufpflasterung konsequent für ein Einhalten von 30 km/h gesorgt. Diese Maßnahme erscheint in der Balduinstraße auch angebracht. Zudem wird der Straßenzug Goldbergweg/Balduin-straße in immer stärkerem Maße zum Durchfahren Richtung Sachsenhausen/Innenstadt genutzt. Frühere Zählungen ergaben zwischen 6.00 und 9.00 Uhr morgens bereits weit über 1.000 Fahrzeuge. Hier wird daran erinnert, dass die o.a. Abschnitte von Goldbergweg und Balduinstraße lt. rechtsgültigem Bebauungsplan zum großen Teil als reine Wohngebiete (WR/ s. Karte II) ausgewiesen sind, in denen Durchgangsverkehr zu unterbinden ist. Anlage 1 (ca. 392 KB)Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Februar 2012 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.02.2012 im OBR 5 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 8 · 17.02.2012
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage OF 223/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAGFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung