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Nutzung des Spielplatzes im Freibad auch in der Vor- und Nachsaison außerhalb der Sommerschwimmbadsaison ermöglichen

Vorlagentyp: OFCDU
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

in der Vor- und Nachsaison außerhalb der Sommerschwimmbadsaison ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat sowie die zuständige Bäder Betriebe Frankfurt (BBF) werden gebeten, den Spielplatz im Freibad auch außerhalb der Badesaison des Freibades Nieder-Eschbach für Kinder zugänglich zu machen. Eine Umsetzung dieses Angebots ist für das kommende Jahr anzustreben. Begründung: Im Freibad Nieder-Eschbach befindet sich ein attraktiver Spielplatzbereich für Kinder bis sechs Jahren. Dieser schöne Spielbereich kann bisher ausschließlich nur von Badegästen mit Kleinkindern des Freibades während der Öffnungszeiten im Sommer in der Badsaison von Mitte Juni bis Anfang September genutzt werden. Insbesondere wird der Spielplatz von vielen Müttern und Vätern hinsichtlich der Sauberkeit und durch die gute übersichtliche Lage der Spieleinrichtungen sehr geschätzt. In Gesprächen mit zahlreichen Eltern wurde daher angeregt, den Spielplatzbereich für Kleinkinder mit Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Frühjahr ab April sowie bis in den Herbst bis Ende Oktober zugänglich zu machen, damit dieser auch außerhalb der eigentlichen Freibadöffnung im Sommer von Familien genutzt werden kann. r Das erweiterte Angebot könnte die Attraktivität des Freibads als Stätte der Kommunikation und Begegnung weiter steigern. Eine längere und kostengünstige Nutzung des attraktiven Spielplatzangebotes wäre für (Klein-)-Kinder und deren Eltern durchaus eine Bereicherung in Nieder-Eschbach.

Inhalt

Antrag vom 30.07.2019, OF 222/15

Betreff: Nutzung des Spielplatzes im Freibad auch in der Vor- und Nachsaison außerhalb der Sommerschwimmbadsaison ermöglichen

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat sowie die zuständige Bäder Betriebe Frankfurt (BBF) werden gebeten, den Spielplatz im Freibad auch außerhalb der Badesaison des Freibades Nieder-Eschbach für Kinder zugänglich zu machen. Eine Umsetzung dieses Angebots ist für das kommende Jahr anzustreben.

Begründung: Im Freibad Nieder-Eschbach befindet sich ein attraktiver Spielplatzbereich für Kinder bis sechs Jahren. Dieser schöne Spielbereich kann bisher ausschließlich nur von Badegästen mit Kleinkindern des Freibades während der Öffnungszeiten im Sommer in der Badsaison von Mitte Juni bis Anfang September genutzt werden. Insbesondere wird der Spielplatz von vielen Müttern und Vätern hinsichtlich der Sauberkeit und durch die gute übersichtliche Lage der Spieleinrichtungen sehr geschätzt. In Gesprächen mit zahlreichen Eltern wurde daher angeregt, den Spielplatzbereich für Kleinkinder mit Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Frühjahr ab April sowie bis in den Herbst bis Ende Oktober zugänglich zu machen, damit dieser auch außerhalb der eigentlichen Freibadöffnung im Sommer von Familien genutzt werden kann. r Das erweiterte Angebot könnte die Attraktivität des Freibads als Stätte der Kommunikation und Begegnung weiter steigern. Eine längere und kostengünstige Nutzung des attraktiven Spielplatzangebotes wäre für (Klein-)-Kinder und deren Eltern durchaus eine Bereicherung in Nieder-Eschbach.Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2019Sie sind hier
    OFOF 222/15Nutzung des Spielplatzes im Freibad auch in der Vor- und Nachsaison außerhalb der Sommerschwimmbadsaison ermöglichen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. August 2019OMOM 4929Nutzung des Spielplatzes im Freibad auch in der Vor- und Nachsaison außerhalb der Sommerschwimmbadsaison ermöglichenDirektanregung
  3. 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2135Nutzung des Spielplatzes im Freibad auch in der Vor- und Nachsaison außerhalb der Sommer-schwimmbadsaison ermöglichenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 33 · 16.08.2019
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4929 2019 Die Vorlage OF 222/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzen Satz der Begründung das Wort "kostengünstige" gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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