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Parkplätze in den Vorgärten am Ebereschenweg

Vorlagentyp: OFFDP
3 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Ebereschenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, in den Vorgärten am Ebereschenweg Parkplätze so einzurichten, dass per Saldo hierdurch nicht wegen der freizuhaltenden Einfahrten mehr Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wegfallen, als auf den Privatgeländen geschaffen werden. Ferner möge er prüfen und berichten, ob eine solche Lösung baurechtlich festschreibbar wäre und was dazu zu veranlassen wäre. Begründung: Im Ebereschenweg sind gegenwärtig, teilweise seit längerem, ungefähr 30 Parkplätze in Vorgärten eingerichtet worden. Nach Auskunft der Bauaufsicht im Ortsbeirat am 07. Februar 2012 verstoßen diese allesamt gegen die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt und sind deswegen als rechtswidrig rückzubauen. Die Parkplatzsituation im Ebereschenweg ist allerdings sehr angespannt. Andererseits wird für die auf Privatgrund befindlichen Parkplätze öffentlicher Parkraum auf der Straße für die Einfahrten deutlich eingeschränkt, zumal die Eigentümer die Parkplätze planlos auf ihren Grundstücken angeordnet haben, so dass sie nicht nebeneinanderliegen und der Zufahrtsraum somit nicht möglichst gering ausfällt. Dieser planlose Zustand sollte nicht fortgeführt werden. Da aber der Parkraum auf der Straße nicht vermehrbar ist und auf den Grundstücken auf Grund des Alters der Bebauung überhaupt keine Parkplätze ausgewiesen sind, weil die Anwohner damals keine Autos hatten, stellt sich in der Tat die Frage, ob nicht planmäßig auf den Grundstücken, Parkplätze eingerichtet werden könnten. Diese sind hierfür groß genug und auch so grün, dass hierdurch kein trostloses Bild entstünde. Dies macht aber nur Sinn, wenn dadurch per saldo mehr Parkplätze entstehen, als im öffentlichen Straßenraum wegfallen. Da die grundlegende Erneuerung des Ebereschenwegs ansteht, sollte dies kurzfristig geprüft und bei der Neugestaltung berücksichtigt werden.

Inhalt

Antrag vom 02.04.2012, OF 222/10

Betreff: Parkplätze in den Vorgärten am Ebereschenweg

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, in den Vorgärten am Ebereschenweg Parkplätze so einzurichten, dass per Saldo hierdurch nicht wegen der freizuhaltenden Einfahrten mehr Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wegfallen, als auf den Privatgeländen geschaffen werden. Ferner möge er prüfen und berichten, ob eine solche Lösung baurechtlich festschreibbar wäre und was dazu zu veranlassen wäre.

Begründung: Im Ebereschenweg sind gegenwärtig, teilweise seit längerem, ungefähr 30 Parkplätze in Vorgärten eingerichtet worden. Nach Auskunft der Bauaufsicht im Ortsbeirat am 07. Februar 2012 verstoßen diese allesamt gegen die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt und sind deswegen als rechtswidrig rückzubauen. Die Parkplatzsituation im Ebereschenweg ist allerdings sehr angespannt. Andererseits wird für die auf Privatgrund befindlichen Parkplätze öffentlicher Parkraum auf der Straße für die Einfahrten deutlich eingeschränkt, zumal die Eigentümer die Parkplätze planlos auf ihren Grundstücken angeordnet haben, so dass sie nicht nebeneinanderliegen und der Zufahrtsraum somit nicht möglichst gering ausfällt. Dieser planlose Zustand sollte nicht fortgeführt werden. Da aber der Parkraum auf der Straße nicht vermehrbar ist und auf den Grundstücken auf Grund des Alters der Bebauung überhaupt keine Parkplätze ausgewiesen sind, weil die Anwohner damals keine Autos hatten, stellt sich in der Tat die Frage, ob nicht planmäßig auf den Grundstücken, Parkplätze eingerichtet werden könnten. Diese sind hierfür groß genug und auch so grün, dass hierdurch kein trostloses Bild entstünde. Dies macht aber nur Sinn, wenn dadurch per saldo mehr Parkplätze entstehen, als im öffentlichen Straßenraum wegfallen. Da die grundlegende Erneuerung des Ebereschenwegs ansteht, sollte dies kurzfristig geprüft und bei der Neugestaltung berücksichtigt werden.Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. April 2012 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.06.2012 im OBR 10 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 10 · 17.04.2012
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage OF 222/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 11 · 08.05.2012
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage OF 222/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 13 · 12.06.2012
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage OF 222/10 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung