Parkplätze in den Vorgärten am Ebereschenweg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Ebereschenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, in den Vorgärten am Ebereschenweg Parkplätze so einzurichten, dass per Saldo hierdurch nicht wegen der freizuhaltenden Einfahrten mehr Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wegfallen, als auf den Privatgeländen geschaffen werden. Ferner möge er prüfen und berichten, ob eine solche Lösung baurechtlich festschreibbar wäre und was dazu zu veranlassen wäre. Begründung: Im Ebereschenweg sind gegenwärtig, teilweise seit längerem, ungefähr 30 Parkplätze in Vorgärten eingerichtet worden. Nach Auskunft der Bauaufsicht im Ortsbeirat am 07. Februar 2012 verstoßen diese allesamt gegen die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt und sind deswegen als rechtswidrig rückzubauen. Die Parkplatzsituation im Ebereschenweg ist allerdings sehr angespannt. Andererseits wird für die auf Privatgrund befindlichen Parkplätze öffentlicher Parkraum auf der Straße für die Einfahrten deutlich eingeschränkt, zumal die Eigentümer die Parkplätze planlos auf ihren Grundstücken angeordnet haben, so dass sie nicht nebeneinanderliegen und der Zufahrtsraum somit nicht möglichst gering ausfällt. Dieser planlose Zustand sollte nicht fortgeführt werden. Da aber der Parkraum auf der Straße nicht vermehrbar ist und auf den Grundstücken auf Grund des Alters der Bebauung überhaupt keine Parkplätze ausgewiesen sind, weil die Anwohner damals keine Autos hatten, stellt sich in der Tat die Frage, ob nicht planmäßig auf den Grundstücken, Parkplätze eingerichtet werden könnten. Diese sind hierfür groß genug und auch so grün, dass hierdurch kein trostloses Bild entstünde. Dies macht aber nur Sinn, wenn dadurch per saldo mehr Parkplätze entstehen, als im öffentlichen Straßenraum wegfallen. Da die grundlegende Erneuerung des Ebereschenwegs ansteht, sollte dies kurzfristig geprüft und bei der Neugestaltung berücksichtigt werden.
Inhalt
Antrag vom 02.04.2012, OF 222/10
Betreff: Parkplätze in den Vorgärten am Ebereschenweg
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, in den Vorgärten am Ebereschenweg Parkplätze so einzurichten, dass per Saldo hierdurch nicht wegen der freizuhaltenden Einfahrten mehr Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wegfallen, als auf den Privatgeländen geschaffen werden. Ferner möge er prüfen und berichten, ob eine solche Lösung baurechtlich festschreibbar wäre und was dazu zu veranlassen wäre.
Begründung: Im Ebereschenweg sind gegenwärtig, teilweise seit längerem, ungefähr 30 Parkplätze in Vorgärten eingerichtet worden. Nach Auskunft der Bauaufsicht im Ortsbeirat am 07. Februar 2012 verstoßen diese allesamt gegen die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt und sind deswegen als rechtswidrig rückzubauen. Die Parkplatzsituation im Ebereschenweg ist allerdings sehr angespannt. Andererseits wird für die auf Privatgrund befindlichen Parkplätze öffentlicher Parkraum auf der Straße für die Einfahrten deutlich eingeschränkt, zumal die Eigentümer die Parkplätze planlos auf ihren Grundstücken angeordnet haben, so dass sie nicht nebeneinanderliegen und der Zufahrtsraum somit nicht möglichst gering ausfällt. Dieser planlose Zustand sollte nicht fortgeführt werden. Da aber der Parkraum auf der Straße nicht vermehrbar ist und auf den Grundstücken auf Grund des Alters der Bebauung überhaupt keine Parkplätze ausgewiesen sind, weil die Anwohner damals keine Autos hatten, stellt sich in der Tat die Frage, ob nicht planmäßig auf den Grundstücken, Parkplätze eingerichtet werden könnten. Diese sind hierfür groß genug und auch so grün, dass hierdurch kein trostloses Bild entstünde. Dies macht aber nur Sinn, wenn dadurch per saldo mehr Parkplätze entstehen, als im öffentlichen Straßenraum wegfallen. Da die grundlegende Erneuerung des Ebereschenwegs ansteht, sollte dies kurzfristig geprüft und bei der Neugestaltung berücksichtigt werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. April 2012 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.06.2012 im OBR 10 abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)