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Ortstermin bei den Fußballvereinen TSG 51 Frankfurt e. V. und FV09 Eschersheim e. V. - Anlage eines Kunstrasenplatzes

Vorlagentyp: OFSPD
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Begründung

TSG 51 Frankfurt e. V. und FV09 Eschersheim e. V. - Anlage eines Kunstrasenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher lädt zu einem Ortstermin auf dem jeweiligen Gelände der Fußballvereinen TSG 51 und FV09 Eschersheim das Dezernat für Wirtschaft und Sport und den Frankfurter Sportkreis ein, um die Möglichkeiten für die Anlage eines Kunstrasenplatzes zu erörtern. Begründung: Die beiden Eschersheimer Fußballvereine sind die einzigen Vereine im Umkreis, die den Spiel- und Trainingsbetrieb noch ohne Kunstrasenplatz aufrechterhalten müssen. Diese Situation führt zu großen Nachteilen für beide Vereine, die vorbildliche Arbeit in der Förderung von Bewegung, Integration und Gemeinschaft leisten, und die sich beide seit vielen Jahren intensiv im Mädchen- und Frauenfußball engagieren. Beiden Vereinen stehen jeweils ein Rasenplatz und ein Ascheplatz zur Verfügung. Da die Rasenplätze nicht überstrapaziert werden dürfen und nicht mit Flutlicht ausgestattet sind, finden zwangsläufig, vor allem im Winterhalbjahr, viele Spiele und Trainingseinheiten auf dem Ascheplatz statt. Das Spielen auf einem Hartplatz ist bei Spielern äußerst unbeliebt, vor allem wegen der erhöhten Verletzungsgefahr und der Staubentwicklung. Die Vereine beobachten, wie sie interessierte Kinder und Jugendliche an die umliegenden Vereine verlieren, die allesamt Kunstrasenspielfelde haben und damit bessere Trainingsbedingungen bieten können. Besonders problematisch ist der häufige Verlust von Leistungsträgern, die wichtig sind, um in allen Altersklassen einen attraktiven Breitensport anbieten zu können. Die Vereine sind zudem durch das Fehlen eines Kunstrasenplatzes bei der Ausrichtung von Turnieren des Hessischen Fußballverbands benachteiligt. Im Umkehrschluss würde ein moderner Kunstrasenplatz wieder Kinder und Jugendliche an die Vereine binden, körperlich schonende und wetterunabhängige Trainingsmöglichkeiten bieten und einen würdigen Rahmen für das Engagement im Mädchen- und Frauenfußball ermöglichen. Schließlich ist die nötige Infrastruktur für die Anlage eines Kunstrasenplatzes bei beiden Vereinen bereits vorhanden (Zäune, Flutlicht, usw.), was die Investitionskosten relativiert. Kunstrasenplätze sind außerdem deutlich günstiger im laufenden Unterhalt im Vergleich zu Rasen- oder Hartplätzen.

Inhalt

Antrag vom 29.05.2016, OF 22/9

Betreff: Ortstermin bei den Fußballvereinen TSG 51 Frankfurt e. V. und FV09 Eschersheim e. V. - Anlage eines Kunstrasenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher lädt zu einem Ortstermin auf dem jeweiligen Gelände der Fußballvereinen TSG 51 und FV09 Eschersheim das Dezernat für Wirtschaft und Sport und den Frankfurter Sportkreis ein, um die Möglichkeiten für die Anlage eines Kunstrasenplatzes zu erörtern.

Begründung: Die beiden Eschersheimer Fußballvereine sind die einzigen Vereine im Umkreis, die den Spiel- und Trainingsbetrieb noch ohne Kunstrasenplatz aufrechterhalten müssen. Diese Situation führt zu großen Nachteilen für beide Vereine, die vorbildliche Arbeit in der Förderung von Bewegung, Integration und Gemeinschaft leisten, und die sich beide seit vielen Jahren intensiv im Mädchen- und Frauenfußball engagieren. Beiden Vereinen stehen jeweils ein Rasenplatz und ein Ascheplatz zur Verfügung. Da die Rasenplätze nicht überstrapaziert werden dürfen und nicht mit Flutlicht ausgestattet sind, finden zwangsläufig, vor allem im Winterhalbjahr, viele Spiele und Trainingseinheiten auf dem Ascheplatz statt. Das Spielen auf einem Hartplatz ist bei Spielern äußerst unbeliebt, vor allem wegen der erhöhten Verletzungsgefahr und der Staubentwicklung. Die Vereine beobachten, wie sie interessierte Kinder und Jugendliche an die umliegenden Vereine verlieren, die allesamt Kunstrasenspielfelde haben und damit bessere Trainingsbedingungen bieten können. Besonders problematisch ist der häufige Verlust von Leistungsträgern, die wichtig sind, um in allen Altersklassen einen attraktiven Breitensport anbieten zu können. Die Vereine sind zudem durch das Fehlen eines Kunstrasenplatzes bei der Ausrichtung von Turnieren des Hessischen Fußballverbands benachteiligt. Im Umkehrschluss würde ein moderner Kunstrasenplatz wieder Kinder und Jugendliche an die Vereine binden, körperlich schonende und wetterunabhängige Trainingsmöglichkeiten bieten und einen würdigen Rahmen für das Engagement im Mädchen- und Frauenfußball ermöglichen. Schließlich ist die nötige Infrastruktur für die Anlage eines Kunstrasenplatzes bei beiden Vereinen bereits vorhanden (Zäune, Flutlicht, usw.), was die Investitionskosten relativiert. Kunstrasenplätze sind außerdem deutlich günstiger im laufenden Unterhalt im Vergleich zu Rasen- oder Hartplätzen.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2016 im OBR 9 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 2 · 09.06.2016
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Die Vorlage OF 22/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "Sport" der Wortlaut "sowie das Dezernat für Umwelt und Gesundheit" eingefügt wird. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 22/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 und 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. und 2.: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung