Änderung der Verkehrsführung in der Straße .Am Gansbühel.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Straße „Am Gansbühel“ wird von vielen Autofahrern als Abkürzung zur stark befahrenen Hanauer Landstraße genutzt. Die eingerichtete Anliegerzone wird weitestgehend missachtet. Um das Verkehrsaufkommen abzumildern, ist es sinnvoll die Verkehrsführung wie oben dargestellt zu gestalten
Inhalt
Antrag vom 17.04.2008, OF 218/11
Betreff:
Änderung der Verkehrsführung in der Straße "Am Gansbühel"
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
die Verkehrsführung in der Straße "Am Gansbühel“ so zu ändern, dass die bestehende Anliegerregelung durch eine Einbahnstraße ersetzt wird und die Einfahrt von der Konstanzer Straße aus nicht mehr möglich ist.
Folgende Verkehrszeichen sind hierfür anzubringen:
Von der Konstanzer Straße in die Straße Am Gansbühel einfahrend das Verkehrszeichen 267. Gleichzeitig ist eine Ergänzung durch das Verkehrszeichen Z 1026-32, "Linienverkehr Frei" vorzunehmen.
Von der Straße Alt Fechenheim in die Straße Am Gansbühel einbiegend das Verkehrszeichen 220. Zudem soll die Einfahrt nur für Anlieger gestattet sein.
Die Einhaltung der geänderten Verkehrsführung ist zu überwachen.
Begründung:
Die Straße "Am Gansbühel“ wird von vielen Autofahrern als Abkürzung zur stark befahrenen Hanauer Landstraße genutzt. Die eingerichtete Anliegerzone wird weitestgehend missachtet. Um das Verkehrsaufkommen abzumildern, ist es sinnvoll die Verkehrsführung wie oben dargestellt zu gestalten
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2008Sie sind hierOFOF 218/11Änderung der Verkehrsführung in der Straße .Am Gansbühel.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2008OMOM 2222Änderung der Verkehrsführung in der Straße .Am Gansbühel.Direktanregung
- 24. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1055Änderung der Verkehrsführung in der Straße "Am Gansbühel"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen REP (= Ablehnung)